Druckschrift 
2,2 (1903)
Entstehung
Seite
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wäre, dass in allen Kiistenorten Samaritcruntorricht crtheilt würde, damitmöglichst alle Küstenschiffer zur ersten Hülfe bei Unfällen und plötzlichenErkrankungen cinigermaassen geeignet wären.

Mit einigen Dampfern in kleiner Fahrt werden auch Auswandererbefördert. Diese Auswanderer gehen von den Deutschen Häfen zunächstnach England oder Belgien, Holland, um dort die Transatlantische Reisein grösseren Auswandererschiffen fremder Flagge anzutreten. Diesen Passa-gierdienst nach Englischen, Belgischen oder Holländischen Zwischenhäfenbezeichnet man als indirecte Auswandererbeförderung. Die dieser in-directen Beförderung dienenden Schiffe müssen nach den Vorschriften desAuswanderergesetzes eine besondere, ziemlich reichhaltige Ausrüstung mitArzneien etc. mit sich führen. Ein Arzt braucht nicht eingeschifft zu sein,dagegen sollen zwei geeignete Kammern als Lazarethe vorbehalten werden.

Eine besondere Stellung nehmen die Hochseefischereifahrzeugeein, während die Anforderungen in der Krankenfürsorge auf den Fahr-zeugen, die der Küstenfischerei dienen, nicht weiter zu gehen brauchen,als sie für die übrigen Küstenfahrzeuge gestellt werden müssen. Wirhaben in Deutschland ungefähr 4000 Hochseefischer, die ausserhalb derKüsten, auf der See und zwar fast ausschliesslich in der Nordsee ihrem Er-werbe nachgehen. Sie sind auf 500 600 Fahrzeuge vertheilt, davon sindungefähr 120 Fischdampfer mit einer Besatzung von je 1011 Mann.Die Hochseefischereifahrzeuge bleiben oft 14 Tage und länger in See,ehe sie Wieder einen Hafen anlaufen. Namentlich gilt dies von denFischdampfern und den Heringsloggern, d. h. von grösseren Segelfahr-zeugen, welche die sogenannte grosse Heringsfischerei betreiben. Sie sindfür einen mehrwöchentlichen Aufenthalt in See ausgerüstet. Die gefangenenHeringe werden schon während der Reise an Bord selbst zubereitet, ge-salzen und in Fässer verpackt. Die Zahl der Deutschen Heringsloggerist jetzt auf ungefähr 80 angewachsen. Zur durchschnittlichen Besatzungeines Heringsloggers gehören 15 Mann. Seit dem 1. April 1896 sinddie Besatzungen der Fischdampfer und Heringsloggcr wie die übrigenSeeleute gesetzlich gegen Unfälle versichert, ihre Fahrzeuge sind bei derSeeberufsgenossenschaft eingetragen. Wir besitzen daher für die letztenJahre auch eine genaue Statistik über die Unfälle an Bord dieser Fahr-zeuge, während wir über die Krankheitsverhältnisse noch keine allgemeineUebersicht haben. Im Jahre 1896 wurden bei der Seeberufsgenossen-schaft 39 Unfälle, im Jahre 1897 43 Unfälle auf je 1000 Mann Be-satzung dieser Schiffe angezeigt. Die Zahl der gemeldeten Unfälle aufden übrigen Kauffahrteischiffen betrug 1896 50,9 pM., 1897 49,24 pM.Entschädigt wurden auf den Hochseefischereifahrzeugen 1896 4,65, 18976,2 Unfälle auf 1000 Mann Besatzung gegenüber 6,3 pM. resp. 6.5 pM.auf den übrigen Kauffahrteischiffen. Die Sterblichkeit an Unglücksfällenbetrug 1896 auf den Hochseefischereifahrzeugen 4,2 pM., 1897 2,17 pM.gegenüber einer Sterblichkeit von 11,8 resp. 9,7 auf den übrigen Kauf-fahrteischiffen. Man muss aber in Betracht ziehen, dass die Hochsee-fischereifahrzeuge nur einen verhältnissmässig geringen und sehr wech-