Druckschrift 
2,2 (1903)
Entstehung
Seite
416
Einzelbild herunterladen
 

416 Nocht,

dernen Schiffen sind die Lazarethe in die hintersten Schiffsräume ver-legt. Dort sind die Kranken zwar von dem Personenverkehr an Bordsehr gut isolirt, aber sehr unruhig untergebracht. Unter den Kranken-räumen drehen sich die Schiffsschrauben Tag und Nacht, die das ganzeSchiff, besonders aber die unmittelbar darüber liegenden Räume er-schüttern. Ueber den Krankenräumen befindet sich die Steuervorrichtung,deren gewaltige Ketten und Räder in fortwährendem, dabei ganz unregel-mässigem Rollen begriffen sind. Mir sind Fälle bekannt, in denen derSchiffsarzt mit der Zustimmung seines Kapitäns von der VerlegungSchwerkranker in solche Schiffslazarethe von vornherein Abstand nahmund lieber leere Kabinen als Krankenräume benntzte.

Besondere Vorräthe für die Beköstigung der Kranken werden aufden Schiffen, die einen Arzt an Bord haben, im Allgemeinen nicht mit-geführt. Die von dem Arzt den Kranken verordnete, besondere Be-köstigung wird aus den Vorräthen für die Kajütspassagiere entnommen.Die Verpflegung für die Passagiere ist auf den meisten DeutschenSchiffen sehr gut und reich an Abwechslung. Die modernen, grossenDampfer sind sämmtlich mit grossen Kühlräumen ausgestattet, in denenFleisch, Gemüse, Früchte und Getränke aufbewahrt und monatelangfrisch erhalten werden. Diese Vorräthe stehen nach den neuen Aus-wanderervorschriften jetzt auch dem Arzt zur besseren Verpflegung derKranken zur Verfügung.

Die neuen Deutschen Vorschriften über die Fürsorge für Kranke anBord unserer Kauffahrteischiffe werden vorläufig von vielen Rhedern undauch vielen Kapitänen als unnöthige Belastung und unbequeme Beauf-sichtigung durch den Staat empfunden und beklagt. Auch für diesesGebiet wendet sich die Rhederei gegen jede staatliche Bevormundung undAufsicht. Man weist auf die grossen Schwierigkeiten hin, die sich derNachahmung der auf dem Lande gültigen Anforderungen für die Kranken-fürsorge an Bord der Handelsschiffe entgegenstellen und bestreitet, dassdie thatsächlichen Bedürfnisse so grosse Aufwendungen und eine so ein-greifende Aufsicht des Staates nöthig machen. In den vorausgegangenenErörterungen aber glaube ich genügend bewiesen zu haben, dass wederdie Erkrankungsverhältnisse an Bord unserer Kauffahrteischiffe so günstigsind, dass sie kein besonderes Interesse beanspruchen, noch dass diebisherigen Leistungen in der Krankenfürsorge an Bord dieser Schiffe somustergültig waren, dass sie keiner weiteren Entwickelung und Ver-besserung bedürften. Was auf diesem Gebiete geleistet werden kann,ohne dass der übrige Schiffsbetrieb dadurch beeinträchtigt wird, zeigtuns die Kriegsmarine. Von diesen Zuständen ist die Krankenversorgungin der Handelsmarine noch weit entfernt. Die Mitttel, welche zur Ein-führung der neuen Anforderungen an Bord nöthig sind, fallen gegenüberden allgemeinen Betriebskosten der modernen Schiffe gar nicht ins Ge-wicht. Dasselbe würde von weiteren, der Zukunft vorbehaltenen Ver-besserungen gelten. Auf dem Lande wetteifern Gemeinden, Gesellschaf-ten und Private mit dem Staat, um auch dem Aermsten, wenn er