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2,2 (1903)
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415
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Specielle Kranl;enversorgung. (Bei der Marine, in der Handelsmarine.) 415

räum vorhanden sind. Falls bei zahlreichen Erkrankungen die Kranken-räume nicht ausreichen, muss der Schiffsführer für weiteren abgesonder-ten Raum sorgen.

Die Krankenräume müssen möglichst günstig gelegen, mit besondersguten Erleuchtungs-, Lüftungs- und Heizungseinrichtungen, sowie miteiner Thür versehen sein, welche so breit ist, dass ein Kranker hinein-getragen werden kann. In der Nähe der Krankenräume müssen sicheine besondere Badeeinrichtung für die Kranken und zwei Abtritte be-finden. Die Wände der Krankenräume sind mit Oelanstrich zu versehen,der Fussboden ist durch einen Oelanstrich oder auf andere Weise wasser-dicht zu machen.

Die Räume sollen enthalten: auf je einhundert Personen mindestenszwei Kojen mit Matratzen, Kopfpfühl, Decken und zweimal Bettwäsche,ferner die nöthige Anzahl von Krankenanzügen, einen zu Operationengeeigneten Tisch, eine Wascheinrichtung für den Arzt und, falls keineBadeeinrichtung in unmittelbarer Nähe vorhanden, eine Badewanne, fernerWasserbehälter mit genügendem Wasser. Die Kojen müssen mindestensan einer vollen Längsseite einen freien Raum von mindestens 1 MeterBreite haben. Sie dürfen mit Ausnahme der Vorsätze nicht von Holzsein. Die oberen Kojen müssen, soweit sie an der Wand angebrachtsind, zum Aufklappen eingerichtet sein. An jeder Koje muss ein Be-hälter für die Aufnahme von Trinkgefässen und Arzneigläsern, sowieeiner für Spei- und Uringläser vorhanden sein.

Diese Bestimmungen bedeuten gegen die früheren Verhältnisse anBord unserer Auswandererschiffe einen sehr wesentlichen Fortschritt.Wenn auch der auf den einzelnen Kranken entfallende Luftraum nurden dritten Theil von dem, der auf unseren Kriegsschiffen auf jedenbettlägerigen Kranken kommt, beträgt, so ist er doch jetzt mehr alsdoppelt so gross, als früher vorgeschrieben. Ueber die gesetzlichenMindestanforderungen in Bezug auf den den Zwischendeckspassagierenzu gewährende Raum geht, auch wenn es sich um Kranke handelt, ausfreien Stücken kein Rheder hinaus. Merkwürdigerweise war der Luft-raum für Kranke nach den älteren Gesetzen geringer bemessen als fürGesunde. Auch die innere Einrichtung der Lazarethe ist besser ge-worden. Hier sind aber noch weitere Verbesserungen angängig und er-wünscht. So dürfen und werden übei'all noch zwei Krankenkojen über-ein and ergestellt. Die obere Koje soll allerdings zum Aufklappeneingerichtet sein. Sehr wichtig ist die Bestimmung, dass die Kranken-kojen an einer Seite ganz frei zugänglich sein soll. Erst dadurch isteine Untersuchung der darin liegenden Kranken ermöglicht, die bei derfrüheren Anordnung der Kojen sehr erschwert war. Am meisten zuwünschen lässt noch die Lüftung und die Lage des Lazarethes übrig.Besondere Ventilationsmaschinen, die bei jedem Wetter eine genügendeLüftung sichern oder Ventilationsfenster, die auch bei stärkerem See-gang offen bleiben können, finden sich vorerst noch sehr selten in denKrankenräumen auf den meisten Auswandererschiffen. Auf vielen mo-