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2,2 (1903)
Entstehung
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411
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Specielle Kranlcenversorgung. (Bei der Marine, in der Handelsmarine.) 411

liehe Instruction und haben genaue Reiseberichte nach der Rückkehreinzureichen. Die Berechtigung, als Schiffsarzt zu fahren, kann den Aerztenwieder genommen werden. Auch die Aerzte auf den Englischen, von Ost-indien ausgehenden Pilgerschiffen haben einen amtlichen Charakter.

Die Frage einer besonderen Vorbildung der Schiffsärzte und einerunabhängigeren Stellung derselben den Rhedern und Kapitänen gegen-über, ist auch bei uns vielfach öffentlich und amtlich erwogen worden.Die meisten Schiffsärzte sind jetzt junge Mediciner, die eben von derUniversität kommen und von den ihnen obliegenden Pflichten noch keineVorstellung haben. In der That wäre es dringend wünschenswerth,wenn jeder, der als Schiffsarzt fahren will, gewisse, besondere Vorkennt-nisse hätte. Er müsste eine genügende Kenntniss vom Bau und derallgemeinen Einrichtung der Schiffe besitzen, er müsste ferner die hygie-nischen Verhältnisse, unter denen die Schiffsmannschaft arbeitet undlebt, und die krankhaften Zustände, die sich bei diesen Leuten auf denmodernen Dampfern erfahrungsmässig besonders häufig einstellen, beur-theilen können, namentlich die Zeichen der Ueberanstrengung und desbeginnenden Hitzschlages bei Heizern und Kohlentrimmern. Er müsstedie körperliche Brauchbarkeit der anzumusternden Mannschaften für denDienst, zu dem sie bestimmt sind, beurtheilen können. Bei der Aus-rüstung des Schiffes mit Proviant, Trinkwasser u. s. w. wird der Schiffs-arzt zwar vorläufig nirgends hinzugezogen, er müsste aber im Standesein, namentlich im Auslande während der Reise, auch hierüber Rath-schläge zu ertheilen. Er sollte ferner im Stande sein, vor der Abreiseseine eigene Ausrüstung mit Arzneien und Hülfsmitteln zur Kranken-pflege eingehend auf Vollständigkeit und Güte zu prüfen und Vorschlägezur event. Ergänzung zu machen. Ferner sollten ihm die Deutschen Vor-schriften über die' der Seuchenabwehr dienenden gesundheitspolizeilichenControlmaassregeln an Bord der Seeschiffe, die Quarantänevorschriftenin den wichtigsten fremden Häfen, und die Desinfectionsanweisungenbekannt sein. Er rnuss wissen, welche Desinfectionsmittel ihm an Bordzur Verfügung stehen und wie eine einwandsfreie Schiffsdesinfection aus-zuführen ist. Endlich müsste jeder Schiffsarzt einige Kenntnisse überdie Prophylaxe, Diagnose und Behandlung der wichtigsten exotischenKrankheiten (Tropenmalaria, Dysenterie, Beri-Beri, gelbes Fieber u. s. w.)und auch über einige bei uns selten gewordene Infectionskrankheiten, dieauf Schiffen noch häufiger vorkommen (z. B. Pocken) besitzen, v Auchmüssten ihm die gesetzlichen Vorschriften über die Unterkunft der Rei-senden, und über die an Bord zu erfüllenden, hygienischen Anforderungengenau bekannt sein.

Alle diese Kenntnisse lassen sich zur Noth in einer grossen Hafen-stadt bei sachverständiger Anleitung in wenigen Wochen erwerben. Esgehört aber tägliche unmittelbare Anschauung und ununterbrocheneFühlung mit dem Schifffahrtsgetriebe dazu. Die Ausbildung der Schiffs-ärzte darf daher nicht in einer beliebigen Universität oder in einem be-sonderen, im Binnenlande belegenen Institute, sondern nur in einer