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2,2 (1903)
Entstehung
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410 Nocht,

suchungen an Bord vorgefunden werden, auf Kosten der Polizeibehördeins Krankenhaus geschickt werden. Später werden die Curkosten vonden Kranken allerdings wieder eingezogen. Zugleich werden dieNamen der Kranken dem Seemannsamt gemeldet, damit sie nicht eherangemustert werden, als bis sie geheilt sind. Diese Einrichtung hatsich sehr gut bewährt und die kranken Seeleute sind damit im All-gemeinen sehr einverstanden. Die meisten melden sich jetzt freiwillig,um ins Krankenhaus überführt zu werden.

Noch vor 30 Jahren galt es selbst bei den Aerzten, die die Ver-hältnisse kannten, als ganz ausgeschlossen, dass jemals alle Auswan-dererschiffe mit Schiffsärzten versehen sein könnten. Als dieSegelschifffahrt gegenüber den Dampfschiffen noch die Hauptrolle spielte,hatten nur einige, grosse, luxuriös eingerichtete Ostindien fahrer Aerztean Bord. Diese Schnellfahrer dienten aber nicht der Beförderung vonAuswanderern, sondern nahmen nur einzelne Kaufleute, Pflanzer oderandere wohlhabende Reisende mit. Auf den älteren Auswandererschiffentraf man häufig Schiffsärzte, die ihr Examen nicht vollendet oder sonstin ihrer Laufbahn Schiffbruch erlitten hatten. Die Schiffsärzte warenim Ganzen damals und z. Th. noch heute mehr als bequeme Reise-gefährten, denn als ärztliche ßerather geschätzt.

Jetzt dürfen in den meisten Handelsflotten nur approbirte Aerztedes eigenen Landes als Schiffsärzte angeworben werden (s. o.). Wirhaben jeizt in Deutschland ungefähr 200 Schiffsärzte, in England über400 Schiffsärzte. Ihre Anzahl hat sich in Deutschland in den letzten10 Jahren mehr als verdoppelt. Einzelne Dampfschiffslinien nehmenauch freiwillig Aerzte mit, ohne durch gesetzliche Bestimmungen dazugenöthigt zu sein, theils des Wettbewerbs mit fremden Linien wegen, weildie Passagiere Schiffe mit Aerzten an Bord vorziehen, theils auch, weiles unter Umständen billiger ist, die eigene Schiffsmannschaft an Bordzu behandeln, als die Kranken in fremden Häfen zurücklassen und dieKosten der Rückbeförderung tragen zu müssen. Wir haben jetzt sehrviele Dampfer mit 50100 Personen ßetriebspersonal; die grösstenDampfer erfordern bis zu 500 Personen Besatzung. Die Thätigkeit derSchiffsärzte wird auf diesen Schiffen fast ebenso stark durch die Behand-lung Kranker, namentlich verletzter Mannschaften, wie durch Passagierein Anspruch genommen.

Ueber die Verwendbarkeit eines Arztes als Schiffsarzt entscheidetbei uns die örtliche Medicinalbehörde (in Hamburg der Hafenarzt). Be-sondere Vorkenntnisse sind nicht vorgeschrieben. Die Bewerber habensich bei der Medicinalbehörde persönlich vorzustellen und ihre Papieremitzubringen.

In Italien und Frankreich muss für die Zulassung als Schiffsarzteine besondere Prüfung abgelegt werden. Wer diese bestandenhat, kommt auf eine Aspirantenliste und die Rheder können sich darausdie ihnen zusagenden Aerzte auswählen. Die Schiffsärzte gelten inbeiden Ländern als beamtete Aerzte der Regierung, erhalten eine amt-