Druckschrift 
2,2 (1903)
Entstehung
Seite
409
Einzelbild herunterladen
 

Specielle Krankenversorgung. (Bei der Marine, in der Handelsmarine.) 409

arbeiten an Bord können die Kranken nicht einmal ordentlich untersuchtwerden, sie haben weder Tag noch Nachts genügende Buhe, die Lukenmüssen geschlossen gehalten werden, die Luft ist voll Kohlenstaub undvon der Ladung herrührendem Staub. Eine regelmässige ärztliche Be-handlung durch Aerzte, die von Land an Bord kommen, wird durch dieweiten Entfernungen und Transportschwierigkeiten ausserordentlich kost-spielig, und man beschränkt sich deshalb meist auf vereinzelte Consul-tationen. Es dauert sehr lange bis die verordneten Arzneien an Bordsind, und auch die Pflege der Erkrankten lässt sehr viel zu wünschenübrig, weil alle entbehrlichen Mannschaften beurlaubt oder entlassen sind.

Dass ein Kapitän eines Kranken wegen auf der fieise seine vorge-schriebene Route ändert und einen Hafen anläuft, um ärztliche Hülfe her-beizuschaffen und den Kranken event. auszuschiffen, kommt kaum vor undwürde kaum vom Rheder gern gesehen werden; nur wenn ein grosserTheil der Mannschaft krank, und der Schiffsbetrieb dadurch gestört wäre,wird der Kapitän ein solches Vorgehen wagen. Gesetzliche Vorschriftenin dieser Richtung bestehen noch nirgends; die Verhältnisse, in deneneine Abweichung vom Reiseplan im Interesse eines Kranken geboten er-scheint, lassen sich für den Schiffskapitän sehr schwer durch Vorschriftendarlegen und können auch ohne ärztlichen Beirath kaum von ihm alleinbeurtheilt werden.

Syphilis und Geschlechtskrankheiten sind bei Seeleuten mindestensebenso häufig wie unter den gleichalterigen Männern an Land. In Ham-burg bilden die Seeleute den vierten Theil aller in die Abtheilung fürSyphilis und Geschlechtskrankheiten des alten allgemeinen Krankenhausesaufgenommenen Patienten. Es handelt sich dabei sehr häufig um schwereresp. durch Vernachlässigung verschlimmerte Infectionen. Zudem stehtdie in deji Tropen' erworbene Syphilis ja allgemein mit wie viel Rechtsoll hier nicht untersucht werden in dem Ruf besonders schwerenVerlaufes. Geschlechtskranke Seeleute haben vorläufig noch keinenAnspruch auf Bezahlung der Curkosten durch den Rheder. Diese ver-altete Ausnahmebestimmung hat für die Seeleute noch weniger Be-rechtigung als für die Mitglieder der Krankenkassen auf dem Lande,wo sie von allen Aerzten und Einsichtigen für schädlich und ungerecht-fertigt erklärt wird und auch thatsächlich bei vielen Krankenkassenausser Kraft gesetzt ist.

Bei dem engen Zusammenleben an Bord bilden geschlechtskrankeSeeleute für die übrigen Schiffsinsassen eine directe Gelahr. Es sindauch gerade auf Schiffen Fälle von Uebertragung der Syphilis durch dieBenutzung gemeinsamer Wasch- und Trinkgefässe, Rasirmesser u. dergl.nicht selten beobachtet worden. Unter den von R. Hahn im hiesigenalten Krankenhause beobachteten syphilitisch erkrankten Seeleuten be-fanden sich sieben Schiffsköche und acht Stewards, darunter mehreremit Lippenschankern. Im Einvernehmen mit der Polizeibehörde ist seitmehreren Jahren in Hamburg Vorsorge dafür getroffen, dass alle ge-schlechtskranken Seeleute, die bei den gesundheitspolizeilichen Unter-