Druckschrift 
2,2 (1903)
Entstehung
Seite
406
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406 Noclit,

selben zu gewinnen und wenn er die wichtigeren Verbände selbst anlegt.Ferner muss er die Arzneien selbst aus der Medicinkiste herausgeben.Im übrigen ist gewöhnlich die Ausführung der Anordnungen des Capitainsdem Steward oder einem Kameraden des Erkrankten überlassen.

In einigen Deutschen Navigationsschulen wird schon seit 40, in Ham-burg seit 30 Jahren Unterricht in der Gesundheitspflege, der Hülfeleistungbei Unglücksfällen, und der Krankenbehandlung an Bord ertheilt. Neuer-dings ist dieser Unterricht auf allen Navigationsschulen eingeführt undeinheitlich geordnet worden. Auf den Schulen und in den Klassen, dienur Schiffer für kleine Fahrt ausbilden, begnügt man sich mit demUnterricht in der sogenannten Samariterkunde; in den Klassen aber, indenen die Schüler für den Nachweis der Befähigung zur grossen Fahrtvorbereitet werden, müssen die Ziele des Unterrichts weiter gehen. DerUmfang und Inhalt des Lehrstoffs ist nicht leicht zu begrenzen und findetin dem Unterricht, wie er auf dem Lande für Laien ertheilt wird, keinentsprechendes Vorbild. Ausser den Kenntnissen für die erste Hülfe beiUnfällen und plötzlichen Erkrankungen soll der zukünftige Schiffscapitainauch die weitere Behandlung und Pflege kennen lernen; für die Unter-suchung und Diagnose der inneren Krankheiten müssen ihm einfacheSymptomencomplexe vorgeführt und eingeprägt werden und er muss dieWirkung und Anwendung der ihm später an Bord zur Verfügung stehen-den Heilmittel kennen. Er muss vor allem auch lernen, dass die Pflegeder Kranken im engeren Sinne wichtiger ist als medicamentöseBehandlung und muss die gewöhnliche Neigung der Laien überwinden,von der Anwendung drastischer Arzneien allein das Heil zu erwarten.Dem Unterricht wird jetzt auf allen Schulen die amtlicheAnleitung zurGesundheitspflege an Bord von Kauffahrteischiffen" zu Grunde gelegt.Dies Buch nimmt in seiner neuen Ausgabe auf die Verhältnisse an Bordder modernen Dampfer und Segelschiffe besonders Rücksicht. AmSchlüsse des Unterrichts können sich die Schüler einer Prüfung unter-ziehen. Diejenigen, welche genügende Kenntnisse in der Gesundheits-und Krankenpflege aufweisen, erhalten hierüber ein Zeugniss. Die See-berufsgenossenschaft geht damit um, vorzuschreiben, dass in Zukunftwenigstens ein Offfeier an Bord jedes Schiffes in grosser Fahrt einge-schifft sein muss, der diese Prüfung mit Erfolg bestanden hat. Auch dieMaschinistenschüler erhalten jetzt ärztlichen Unterricht, sie sollen beson-ders die Hygiene der Heizer, die Wirkung hoher Temperaturen auf denMenschen, die Gefahren, Erkennung und Behandlung des Hitzschlageskennen lernen.

Die Arzneien in der Medicinkiste, welche den Deutschen Schiffen ingrosser Fahrt, aber ohne Arzt vorgeschrieben ist, sind nach ihrer Wirkungübersichtlich in Abführmittel (Kalomelpulver, Bittersalz, Ricinusöl), Stopf-mittel und schmerzlindernde Mittel (Opiumtropfen, Dover'sches Pulver,Morphiumpulver, Wismuthpulver), Hustenmittel (Morphium und Salmiak),Mittel bei Magen- und Verdauungsbeschwerden (Doppeltkohlensaures Natron,Salzsäure, Rhabarbertropfen), Brechmittel (Ipecacuanha), erregende Mittel