Druckschrift 
2,2 (1903)
Entstehung
Seite
405
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Specielle Krankenversorgung'. (Bei der Marine, in der Handelsmarine.) 405

Jedes Schiff, das auf seiner Reise die Grenzen überschreitet, die vonden Britischen Küstenplätzen einerseits, von dem zwischen der Elbe unddem Französischen Hafen Brest belegenen Theil der Festlandsküste anderer-seits gebildet werden, rnuss, sofern es mehr als 100 Personen an Bordhat, einen Schiffsarzt mitnehmen. Auch für Schiffe, welche in ihrenReisen sich innerhalb der oben angeführten Grenzen halten, ist die Mit-nahme eines Arztes dann vorgeschrieben, wenn sie mehr als 300 Per-sonen oder mehr als 50 Zwischendeckspassagiere an Bord haben. DerArzt muss in England approbirt sein.

In Frankreich unterscheidet man, wie in Deutschland, 3 Arten vonSchiffen, nämlich Hochseefischereifahrzeuge, für die je nach der Gegend(Neufundland, Island, Nordsee), in der sie fischen und nach ihrer Grösse,eine verschiedene Ausrüstung vorgeschrieben ist, ferner Kauffahrteischiffein grosser Fahrt, aber ohne Arzt, die eine sehr viel reichlichere Aus-rüstung als in allen anderen Ländern, Deutschland eingeschlossen, anBord haben müssen und endlich Schiffe, die einen Schiffsarzt mitführenmüssen. Zu den letzteren Kategorien gehören alle Dampfer, welche diePost befördern oder mehr als 100 Passagiere bei einer voraussichtlichenReisedauer von mehr als 48 Stunden eingeschifft haben. Die Schiffs-ärzte auf Französischen Schiffen müssen Franzosen und in Frankreichapprobirt sein. Sie führen den Titelmedcoin sanitaire maritime".

In Italien müssen alle Schiffe, die ihre Fahrten über Gibraltar, PortSaid oder Constantinopel hinaus ausdehnen und mehr als 150 Personen,einschliesslich der Mannschaften an Bord haben, einen Arzt, bei mehrals 1000 Personen an Bord 2 Aerzte führen. Mindestens ein Schiffsarztan Bord muss Italienischer Nationalität sein.

Die Holländischen Schiffe sollen einen Arzt auf die Reise mitnehmen,wenn sie Auswanderer nach einem Hafen bringen, der östlich vom Kapder guten Hoffnung oder westlich vom Kap Hörn belegen ist.

Die Kauffahrteischiffe in grosser Fahrt, die ohne Arzt an Bord fahren,bilden die grosse Mehrzahl der eigentlichen Seeschiffe. Zur DeutschenHandelsflotte gehören etwa 1000 solche Schiffe mit ungefähr 30000 Per-sonen Besatzung. Es entbehren mehr als drei Viertel aller DeutschenSeeleute, wenn sie auf der Reise an Bord erkranken, der ärztlichen Hilfe.Die Sorge für die Kranken liegt auf diesen Schiffen dem Capitain ob.Man muss anerkennen, dass das Verständniss für diese verantwortungs-volle Aufgabe bei einzelnen Capitainen in ausreichendem Maasse vorhan-den ist, und dass manche ihre Kranken mit Umsicht und Sorgfalt behandelnund pflegen. Sehr viel zahlreicher aber sind die Fälle, in denen dieSchiffsführer sich um ihre Kranken gar nicht kümmern oder ihnen durchfalsche Behandlung schaden. Nur auf den kleinen Segelschiffen wird esübrigens dem Capitain einfallen und zuzumuthen sein, die nöthigen Hülfe-leistungen bei der Krankenpflege selber auszuführen. Er hat im Allge-meinen weder genügend Zeit dazu, noch entspricht es seiner Stellungan Bord. Es genügt auch, wenn er den Kranken nur selbst untersuchtund regelmässig beobachtet, um selbst ein Urtheil über den Zustand des-