Speoielle Kranken Versorgung für Soldaten. (Bei der Marine, im Kriege.) 397
haben damit in Madagaskar üble Erfahrungen gemacht. Wo es angeht,ist auf den Rücktransport der Verwundeten auf Flüssen bis an die KüsteBedacht zu nehmen. Event, müssen an der Küste schwimmende Hospi-täler eingerichtet oder Kranke und Verwundete auf besonderen Transport-schiffen in die Heimath befördert werden.
Practische Erfahrungen über die Verwundeten- und Krankenfürsorgebei solchen grösseren, überseeischen Unternehmungen hat die DeutscheMarine bisher erst bei der Occupation von Kiautschou- gemacht. UnsereMarineärzte haben von jeher die Veranstaltungen der älteren Coloniai-völker immer mit regem Interesse verfolgt, und wir dürfen überzeugt sein,dass man in unserer Marine auch bei solchen grösseren Expeditionenden für die Heimath geltenden Grundsätzen entsprechend Alles auf-bietet, um für unsere Kranken und Verwundeten nach jeder Richtung,so gut als es überhaupt möglich ist, zu sorgen.
Anhang.
Auch die für den Krieg geltenden Vorschriften über die Fürsorgefür Kranke und Verwundete in unserer Marine sind in der Marinosanitäts-ordnung 'sämmtlich enthalten. Die auf den Dienst am Lande bezüglichenBestimmungen finden sich im III. Theil, Abschnitt 26—30, §§ 289 bis307 der Marinesanitätsordnung am Lande (M.-S.-O. a. L.), die für dieSchiffe geltenden im Abschnitt 8, §§ 55—71 der Marinesanitätsordnungan Bord (M.-S.-O. a. B.).