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2,2 (1903)
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395
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Speciello Krankenversorgung für Soldaten. (Bei der Marine, im Kriege.) 395

mittel, Neutralitätsflagge und eine Menge anderer, kleinerer Ausrüstungs-gegenstände aufnehmen. Je nach der voraussichtlichen Dauer und demZweck der Landung bestimmt der Commandant noch über die Mitnahmevon Proviant, Kochgeschirr u. a. m.

Während der Fahrt nach dem Lande hält sich das Sanitätsboot inangemessener Entfernung und Ordnung hinter den Gefechtsbooten. Dannlandet das Boot an der angewiesenen Stelle. Nun werden sofort dieKrankentragen zusammengesetzt und mit den Ausrüstungsgegenständenfür den Verbandplatz beladen.

Handelt es sich um eine Landung, die von mehreren Schiffen ge-meinschaftlich ausgeführt wird, so treten jetzt die Sanitätsmannschaftenaller Schiffe zu einer einzigen Abtheilung zusammen. Der älteste Arztübernimmt das Kommando. Er theilt die gesammte Mannschaft in dreiTheilc. Ein Arzt mit mehreren Krankenträgern und Lazarethgehülfenbleibt am Landungsplatz zurück, um das Transportboot für den Rück-transport der Verwundeten herzurichten und die vom Verbandplatzzurückgeschickten Verwundeten einzuladen. Eine zweite Abtheilungmarschirt mit Aerzten, Lazarethgehülfen und den wie in der Armee zuPatrouillen formirten Krankenträgern (je 12 Mann mit drei Kranken-tragen bilden eine Patrouille) der kämpfenden Truppe nach bis ins Ge-fecht. Die 3. Abtheilung folgt später mit dem leitenden Arzt und richtethinter der Gefechtslinie an passender Stelle nach Anweisung des Arztesund im Einvernehmen mit dem Commandeur der Landungstruppen denVerbandplatz ein, wo den von der Transportabtheilung zurückgebrachtenVerwundeten die erste Hülfe zu Theil werden soll. Der Verbandplatzsoll durch die Genfer Flagge, bei Nacht durch eine rothe Laterne kennt-lich gemacht werden, weniger zum Schutz vor feindlichen Angriffen, danamentlich in uneivilisirten Ländern das Neutralitätszeichen doch nichtverstanden und geachtet werden würde, als um den Verbandplatz fürdie eigene kämpfende Truppe und die Krankenträger zu kennzeichnen.Auf dem Verbandplatz soll man natürlich von allen Hülfsmitteln, diesich gerade vorfinden, Gebrauch machen (Gebäude, Tische, Stühle, Werk-zeuge, AVasser, Zelte u. s. w.). Jeder Verwundete erhält, nachdem erverbunden ist, ein weisses oder rothes Täfelchen, auf welchem dieArt der Verwundung, die Art der geleisteten Hülfe und der Grad derTransportfähigkeit vermerkt werden sollen, damit fernere, unnöthige,zeitraubende Untersuchungen vermieden werden. Weisse Täfelchen er-halten die Schwerverwundeten, rothe die Leichtverwundeten und solcheschwer Verwundete, die ohne Schaden bis zur Ankunft an Bord umge-lagert werden dürfen.

Das zum Rücktransport der Verwundeten bestimmte Boot soll ge-räumig und breit sein und muss von einem Dampfboot geschlepptwerden. Mittelst Ruderstangen oder Brettern oder dergl. soll in demBoot ein sicheres Deck hergerichtet werden, auf das die mit den Ver-wundeten beladenen Tragen niedergestellt werden; event. werden dieVerwundeten dort auch auf Matratzen gelagert. Die Leute sollen cpaer