Specielle Krankonversorgung für Soldaten. (Bei der Marine, im Kriege.) 387
dem Kopf tiefer als mit dem Gesäss zu liegen kommt. Man kannübrigens den Verwundeten, während der Apparat in Schubkarrenstellungvon einem Mann gehalten wird, aus der Rinne herausnehmen und anDeck lagern. Der Verwundete soll nämlich beim Einladen in denApparat nicht direct hineingesetzt, sondern erst auf ein viereckigesStück Segeltuch, das an seinen vier Enden mit Handhaben versehen ist,gelagert werden. An diesen Handhaben wird die Segelleinewand in dieHöhe gehoben, und der darin liegende Verwundete in den Transportstuhlhineingelegt. Ebenso wird beim Ausladen des Verwundeten wieder nurdas Segeltuch an seinen Handhaben angefasst und mit seinem Inhaltherausgehoben.
Ein Nachtheil des Apparates besteht darin, dass er nicht zusammen-gelegt werden kann, indessen dürfte auch auf den Schiffen, für die viel-leicht 20—30 solcher Apparate im Kriegsfalle an Bord genommenwerden müssen, der zur Aufbewahrung dieser Stühle nöthige Platz zuerübrigen sein. Auf kleineren Schiffen, auf denen nur drei oder vierTransportstühle nöthig sind, ist der Platz dafür immer vorhanden. DasAuffret'sche Modell (goutticre Auffret) ist seit September 1897 in derFranzösischen Marine eingeführt und zwar soll für je 300 Mann Be-satzung ein Apparat an Bord sein. Für den Kriegsfall dürfte die Aus-rüstung mit solchen Apparaten aber bed.eutend vermehrt werden müssen.Was die Deutsche Kriegsmarine anlangt, so scheinen die dem Vernehmennach seit Jahren im Gange befindlichen Versuche bezüglich der Ein-führung eines neuen Transportmittels für Verwundete an Bord der moder-nen Schiffe, auf denen der alte Transportstuhl nicht mehr recht zubrauchen ist, noch nicht abgeschlossen zu sein. Wenigstens sind neueBestimmungen in. dieser Beziehung noch nicht veröffentlicht worden.
Nach dem Gefecht müssen die Verwundeten möglichst bald vonBord entfernt werden. Die Gefechtsfähigkeit der Schiffe wird durch dieweitere Anwesenheit einer grossen Anzahl von Verwundeten zu sehrbeeinträchtigt, andererseits erheischt es die Rücksicht auf die Verwun-deten selbst, dass sie möglichst bald in grössere Sicherheit und zugrösserer Ruhe kommen. In der Nähe des Landes kann dies dadurcherreicht werden, dass das Schiff schleunigst in einen Hafen einläuft unddort seine Verwundeten absetzt. Dies kann aber nur dann in Betrachtkommen, wenn das Schiff aus militärischen Gründen oder wegen Aus-besserung den Hafen aufsuchen muss. Für alle anderen Fälle sind schnelleLazarethschiffe nöthig, die die kämpfenden Geschwader entweder vonvornherein begleiten oder ihnen nach der Schlacht vom nächsten Hafenaus zu Hülfe geschickt werden.
Während einer Seeschlacht selbst kann auf die Hülfe eines Lazarett-schiffes nicht gerechnet werden. Vorläufig stehen diese Fahrzeuge nochnicht unter der Genfer Convention. Aber auch wenn sie den ausdrück-lichen Angriff feindlicher Schiffe nicht zu fürchten brauchen, dürfen sieim Interesse ihrer eigenen Sicherheit sich nicht in das Gewoge desKampfes zwischen die durcheinander manövrirenden und schiessenden
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