Druckschrift 
2,2 (1903)
Entstehung
Seite
382
Einzelbild herunterladen
 

382 .Nocht,

vorschlagen im Wesentlichen übereinstimmt, wird sich in einer zukünfti-gen Seeschlacht der Transport und die erste Hülfeleistung für die Ver-wundeten etwa folgendermaassen gestalten müssen.

Die Verwundeten werden nur in den Gefechtspausen fort-geschafft werden können. Die Schiffe kämpfen im Allgemeinen miteinander, indem sie aneinander vorüberfahren und sich beschiessen.Dabei wechseln Perioden mit günstiger Schusslage mit solchen ab, indenen die gegenseitige Position und Entfernung von selbst zum Ein-stelleu des Feuers zwingt. Während dieser Pausen, in denen die Schiffelediglich manövriren, um wieder in eine günstige Gefechtslage zurück-zugelangen, können die Panzerthürme und die übrigen, sonst geschlosse-nen Luken und Thüren vorübergehend geöffnet werden, damit Verwun-dete hinweggeschaflt und die Geschütze wieder gefechtsklar gemachtwerden können. Wann die Zeit hierzu gekommen ist, kann nur vonder obersten Commandostelle aus beurtheilt werden. Man muss alsomit dem Verwundetentransport auf den Befehl des Commanclantenwarten. Sobald dieser Befehl gegeben ist, besteht die zu lösende Auf-gabe in erster Linie darin, in möglichst kurzer Zeit die Gefechtsplätzefrei von Verwundeten zu bekommen. Es kann sich also nicht darumhandeln, die Verwundeten einen nach dem andern sorgsam auf langenund auf complicirten Wegen nach einem centralen Verbandplatz in dieunteren Schiffsräume zu schaffen, sondern es kommt dabei darauf an,sie so schnell als möglich in den kurzen Gefechtspausen nach solchen,in unmittelbarer Nähe der Gefechtsplätze belegenen Orten zu trans-portiren, wo sie nicht mehr im Wege sind, einerlei ob diese Plätzekugelsicher sind oder nicht. Dabei wird in der Regel nur ein kurzerHorizontaltransport neben die Gefechtsstellen, nicht aber ein Transportauf complicirten Wegen nach unten in Frage kommen. Die etats-mässigen Krankenträger reichen zu diesem beschleunigten Massentrans-port natürlich nicht aus. Jeder unverwundete Mann, der nicht ander-weilig in Anspruch genommen ist, muss dabei Hand anlegen und dazucommandirt werden. Man muss also die ganze Schiffsbesatzung in dennöthigsten Handgriffen zum Verwundetentransport unterrichten, und jederEinzelne muss die Wege, auf denen dieser Transport vor sich zu gehenhat und die Stellen, wo die Verwundeten vorläufig zu lagern sind,sind, genau kennen. Diese Wege und Plätze müssen vom Schiffsarzt inVerbindung mit dem 1. Officier schon gleich nach der Indienststellungausgesucht und ein für alle mal festgestellt werden 1 ).

Die Aerzte dürfen nicht mehr auf einen centralen Verbandplatzgebannt sein, sondern sie müssen ihre Thätigkeit ambulant ausüben,sich in den Gefechtspausen nach den verschiedenen Lagerungsplätzenfür die Verwundeten begeben und dort die Verbände anlegen.

1) Diese Zeilen sind 1897 geschrieben worden. Dem Vernehmen nach wirdjetzt (1900) auf den Deutsehen LinienschifTsgeschwadern thatsächlich der Verwun-detentransport in ähnlicher Weise geübt.