Druckschrift 
2,2 (1903)
Entstehung
Seite
363
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Specielle Krankenversorgung für Soldaten. (Bei der Marine, im Frieden.) 363

geholfen-; er übernimmt ferner nach Anweisung des Oberarztes denUnterricht der Krankenträger und der Mannschaften im Verwundeten-transport u. s. w. Wo zwei Hülfsärzte eingeschifft sind (in Ausnahme-fällen), bestimmt der Oberarzt einen angemessenen Wechsel des Dienstes;die Verwaltung der Hülfsmittel zur Krankenpflege verbleibt dabei dauernddem älteren Hülfsärzte.

Von den Lazarethgehülfen Sanitätsgäste und Sanitätsmaate ge-nannt sind auf den grösseren Schiffen je zwei, drei und vier ein-geschifft, auf den kleineren Schiffen nur einer. Ihre Stellung entsprichtder der Sanitätsunterofficiere in der Armee. Sie üben den niederenKrankendienst aus und unterstützen den Hülfsarzt bei der Anfertigungder Arzneien und bei der Rapport- und Rechnungsführung.

Die Vorschriften über die Krankenstatistik, das Rapport- und Rech-nungswesen, die Führung der Krankenbücher und Journale entsprechenden im Landheer geltenden Bestimmungen.

Die Auswahl der Arznei- und Verbandmittel, Instrumente und son-stigen Hülfsmittel zur Krankenpflege richtet sich nach der Grösse desSchiffes resp. seiner Besatzungsstärke. Die mitgegebenen Mengen sindim Inlande auf ein Jahr, für Schiffe, die nach ausländischen Gewässernbestimmt sind, auf zwei Jahre berechnet, wobei aber nicht ausgeschlossenist, dass diese Mittel etc., wenn sie in kürzerer Zeit verbraucht oderverdorben sind, nicht früher wieder ergänzt werden dürfen. Das kannjederzeit geschehen. Im Inlande werden die benöthigten Vorräthe ausden Depots der Marinelazarethe, im Auslande aus Privatapotheken inden Häfen entnommen. Auch können auf Antrag des Schiffsarztes ausserder etatsmässigen Menge eines Arzneimittels von vornherein vor Antrittder Reise grössere Quantitäten mitgegeben werden, ferner können einzelnenicht etatsmässige oder überhaupt wenig gebräuchliche Arzneimittel aufbegründeten Antrag des Schiffsarztes aus den Depots an Land recpürirtoder auch clirect von Fabrikanten bezogen werden. Besonders präparirte,fertig zum Gebrauch zusammengesetzte Arzneien (z. B. Pillen) werdennur selten mitgegeben, ebensowenig macht man regelmässig Gebrauchvon eomprimirten, fertig dosirten Arzneimitteln, weil die Erfahrungenüber diese Arznei formen, die auf Reisen und in den Tropen im All-gemeinen sehr beliebt sind, doch noch nicht besonders in Bezug aufihre Resorbirfähigkeit und Wirksamkeit durchaus günstig ausgefallensind. Im Allgemeinen werden die Arzneimittel nur in der Qualitätund in der Form mitgegeben, wie sie in dem Arzneibuch für dasDeutsche Reich vorgeschrieben sind. Von gleichwirkenden Mitteln istin der Regel das haltbarste und wirksamste ausgewählt. Auf ein-zelne Präparate, die nur kurze Zeit ihre volle Wirkung äussern, hat manverzichtet, z. B. auf Fol. digitalis, und sie durch haltbarere Präparatevon ähnlicher, wenn auch nicht ganz derselben Wirkung ersetzt. DieArzneien, welche den Kranken verordnet werden, müssen aus den anBord befindlichen Vorräthen von dem Arzt (wo zwei Aerzte an Bordsind, dem jüngeren Arzt) selbst zusammengesetzt und hergestellt werden.