Druckschrift 
2,2 (1903)
Entstehung
Seite
361
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Specielle Krankenversorgung für Soldaten. (Bei der Marine, im Frieden.) 361

Kanonenboote werden in der Regel aus militärischen Gründen zu einemManöververband vereinigt und von einem grösseren Kommandoschiffgeführt oder begleitet. Auf diesem Schiff ist immer ein Arzt eingeschifft,der den ärztlichen Dienst auf den kleineren Schiffen mit wahrnimmt.Auf allen grösseren Schiffen sind zwei Aerzte, auf einigen sogar 3 ein-geschifft. Auch auf den grössten Schiffen würde allerdings ein einziger,gewandter, diensterfahrener Arzt in Friedenszeiten mit dem gesammtenKrankendienst an Bord allein sehr wohl fertig werden. Unsere Schiffesollen aber auch schon im Frieden für den Kriegsfall, besonders beiAuslandsreisen, vollständig ausgerüstet sein. Im Kriege aber brauchenwir auf allen grösseren Schiffen mit mehreren hundert Mann Besatzung,mindestens 2, auf den grössten Panzern 3 Aerzte. Ausserdem bedürfendie jüngeren Aerzte auch in Friedenszeiten an Bord der Oberleitungund der practischen Anweisung durch einen Oberarzt. Abgesehen vonder Kenntniss des Dienstes an Bord, der allgemeinen und der ärztlichenInstructionen (Schriftverkehr, Statistik, Rechnungführung, Verwaltung desLazareths, Attestwesen, Dienstbeschädigungen, Invalidisirungen u. s. w.)und abgesehen von gründlichen Kenntnissen in der Schiffshygiene be-dürfen die Marineärzte auch speciell für die Krankenversorgung an Bordeiner sorgfältigen Vorbereitung. Sie müssen genau mit allen Hülfsmittelnvertraut sein, die ihnen dafür zur Verfügung stehen; alle Bestimmungenkennen, die sich auf die Krankenpflege an Bord und an Land beziehenund müssen ihre allgemeinen wissenschaftlichen Kenntnisse, die sie aufder Universität und in den Krankenhäusern der Heimath erworben haben,durch das Studium der wichtigsten, exotischen Krankheiten erweitern.Mit Geschick und genauer Kenntniss nicht blos der im Reglement vor-gesehenen Einrichtungen, sondern auch der allgemeinen Hülfskräfte undMittel, die an Bord überhaupt ausgenutzt werden können, lassen sichviele schädigende Einflüsse erfolgreich bekämpfen oder wenigstens wesent-lich abschwächen, denen der Neuling rathlos und resignirt gegenüber-steht. Der Schiffsarzt muss ferner beurtheilen können, in welchen Häfener seine Arznei- und Krankenproviantvorräthe ergänzen kann, wie dieHospitäler in fremden Häfen beschaffen sind, was für Kranke und Re-convalescenten dorthin ausgeschifft werden können und müssen, was anBord bleiben kann und vieles andere mehr. Unsere Unterärzte undSanitätsofficiere erhalten nach ihrer durch das Staatsexamen abge-schlossenen, allgemeinen Ausbildung während ihrer ersten Dienstzeit inder Marine eingehenden Unterricht über die allgemeinen Verhältnisse inder Marine, über das Sanitätswesen, die Gesundheits- und Krankenpflegean Bord, über die Verhältnisse in fremden Häfen und die übrigen, hier-her gehörenden Fragen. Erst nachdem sie sich über genügende, theo-retische und praktische Kenntnisse in diesen Dingen ausgewiesen haben,werden sie als Einzelärzte in ausserheimischen Gewässern an Bord vonKanonenbooten und kleineren Kreuzern verwendet. Vorher werden sienur als Hülfsärztc eines älteren Oberarztes an Bord grösserer Schiffebeschäftigt und lernen auf diese Weise sowohl den allgemeinen Dienst