Specielle Krankenversorgung für Soldaten. (Beim Landheer, im Frieden.) 303
abgedruckt. Neben der Krankenpflege haben sie in denjenigen Kranken-häusern, bei welchen Hausdiener fehlen, einige von deren Obliegenheiten,wie Heizen und Holzzerkleinern, mit zu besorgen. Bezüglich der Aus-bildung der Militärkrankenwärter ist zu beachten, dass sie die einzigenzum Sanitätsdienste ausgehobenen Leute sind. Sie werden deshalbzunächst militärisch unterwiesen und zwar sechs Wochen lang bei einemdurch das Generalcommando bestimmten Truppenthoile ihrer Garnisonoder vom Polizei-Unterofficier oder von einem Lazarethgehüfen desLazareths. Der Unterricht in der Krankenpflege dauert in der Regel sechsWochen und wird meist von denjenigen Sanitätsofficieren ertheilt, welche dieLazarethgehilfen unterrichten. Jeder Militärkrankenwärter erhält neben derDienstanweisung das „Unterrichtsbuch für Lazarethgehilfen". — Zur Siche-rung des Bedarfs des Kriegsheeres wird nur einem Viertel der Militärkranken-wärter das freiwillige Weiterdienen im Frieden erlaubt. Mit der Waffedienende Mannschaften des activen Dienststandes, jedoch nicht einjährig-Freiwillige, dürfen sich im Frieden zum Krankenwärterdienste melden. Aufhöchstens 25 Köpfe der Normalkrankcnzahl kommt etatsmässig ein Wärter.
Ueber die Dienstverhältnisse der Civilkrankenwärter der Militär-lazarethe bestimmt § 49 des Anhanges zur „Friedens-Sanitäts-Ordnung"das Nähere. Diese Leute werden mehr als die für den Feldsanitäts-dienst bestimmten Militärkrankenwärter mit wirthschaftlichen Arbeitenbeschäftigt und deshalb (nach § 88, 5 der Friedens-Sanitäts-Ordnung) nurausnahmsweise zu Krankenwachen, auch stets nur von Mittag bis Mitter-nacht, herangezogen. Die Anstellung erfolgt nach den „Grundsätzen für dieBesetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen" ans Militäranwärternauf eine halbjährige Probezeit und darnach auf sechswöchentlicheKündigung.
Bei den fremden Heeren, welche auf allgemeiner Wehrpflicht beruhen,werden die Krankenwärter meist durch Aushebung gewonnen; hie undda verwendet man hierzu Leute solcher Secten, welche den Waffendienstaus religiösen Gründen verweigern. Bisweilen entnimmt man die Kranken-wärter grundsätzlich dem Train, oder wo dieser, wie in Norwegen, imFrieden fehlt, der Linie. Auch aus activen Unteroffieieren entnehmenmanche Heere den Wärter-Ersatz.
f) Träger.
Zum Wegtragen der Verwundeten und zur ersten Hilfe im Gefechtebedarf das Heer Träger, über deren Ausbildung im Frieden dieMeinungen wesentlich auseinandergehen. Auf der Erfahrung fussend,dass bei manchen Gefechten die kämpfende Truppe keine oder nur wenigeVerwundete hat, bestimmte man die Krankenträger zwar bereits imFrieden und bildete sie im Einzelnen als solche aus, entnahm sie aber,wie dies in Deutschland noch geschieht, den mit der Waffe dienendenMannschaften und liess sie, soweit sie sich bei der Truppe befanden undsolange sie als Träger unbeschäftigt blieben, mit der Waffe kämpfen. —Nun gehen aber die meisten Träger durch Verwendung bei den Sanitäts-