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Der Unterricht umfasst Schreiben, Rechnen, Diensthunde, Verbandtechnik,Improvisationen, Revierdienst und Krankenpflege. Nach halbjähriger Unter-weisungerfolgt die Prüfung zum Unter! azarethgehülfen und im Falle des Nicht-bestehens nach weiteren zwei Monaten die Zurückstellung in den Frontdienst.
Die Fortbildung findet garnisonweise im Lazarethe durch Un-terrichtsstunden statt, welche für die Unterlazarethgehülfen mindestenszweimal, für Lazarethgehülfen einmal in der Woche abgehalten werden.Die aus dem Beurlaubtenstande zu Uebungen Herangezogenen erhaltengemeinsam Unterweisung über ausgewählte Abschnitte des Unterrichtsbuchs.Die nach abgeleisteter Dienstpflicht freiwillig weiter dienenden Capitu-lanten werden ausserdem in der Capitulantenschule des Truppentheiis inSchreiben, Lesen, Rechnen, Geographie und Geschichte unterwiesen. Diepraktische Ausbildung in der Krankenpflege erfolgt hauptsächlich beimKommando in das Lazarcth. Weitere Ausbildungen geschehen im Kran-kenträgerdienste, ferner bei geeigneten Leuten in der Lazarethverwaltungoder als Rechnungsführer oder in der Lazarethapotbekc. — Seit 1899 istim deutschen Heere (und der Kriegsflotte) die Bezeichnung: „Lazareth-gehülfe" abgeschafft worden. Dafür heisst der bisherige Lehrling: „Sa-nitätssoldat", der Unterlazarethgehülfe: „Sanitätsgefreiter", der Lazareth-gehülfe: „Sanitätsunterofficier", der Oberlazarethgehülfe ohne Portepee:„Sanitätssergeant", mit Officiersportepee: „Sanitätsfeldwebel". DieseAbänderung wurde in den Vorschriften noch nicht im Einzelnen durch-geführt; es - ist deshalb in diesem Abschnitte allenthalben die frühereBezeichnung gebraucht worden.
In Frankreich entspricht dem Deutschen Lazarethgehülfen derReviergehülfe (infirmier), in Italien die infirmieri. 0esterreich hatdafür den als Sanitätsrekruten ausgehobenen Bandagen träger und denSanitätsgehülfen. — Am meisten sollen den Deutschen Lazarethgehülfendie Russischen Feldscheerer ähneln. Doch ist deren Wirksamkeit ent-sprechend ihrer andersgestalteten Ausbildung umfangreicher. Letztere ge-schieht nach einer Vorprüfung in einem Progymnasium durch einen drei-jährigen Unterricht in einer Feldscheererschule, deren Alexander IL jeeine zu St. Petersburg 1869, Moskau 1870 und Kiew 1871 errichtete.
e) Wärter.
Die Militär-Krankenwärter wurden in Preussen durch die Kabinets-ordre vom 29. April 1852 dazu geschaffen, um für die Feldlazarethemit der Krankenpflege vertraute Leute zu erlangen. Da sich die Ein-richtung auch für den Frieden nützlich erwies, so suchte man allmäligden Bedarf der Garnisonlazarethe an AVartepersonal thnnlich durchMilitärkrankenwärter zu decken und diese nach und nach gänzlich andie Stelle der Civilwärter treten zu lassen. Dies ist zur Zeit ziemlichdurchgeführt. — Die Dienstverhältnisse der Deutschen Militärkranken-wärter ergeben sich aus dem 4. Abschnitte des Anhangs zur Friedens-Sanitäts-Ordnung, ihre mit den Zivilkrankenwärtern gemeinsame Dienst-anweisung findet sich als Beilage 20 zu § 88, 7 derselben Ordnung