Druckschrift 
2,2 (1903)
Entstehung
Seite
301
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Specielle Krankenversorgung für Soldaten. (Beim Landheer, im Frieden.) 301

cessisten der Reserve und Landwehr. Diejenigen einjährig freiwilligenPharmaceuten, weiche Magister der Pharmacie sind, dienen als Medica-menten-Praktikante u.

c) Beamte.

Die für die Krankenversorgung im Heere erforderlichen Beamtenzerfallen in Deutschland in obere und untere; beide gehören zu denCivilbeamten der Militärverwaltung. Zu ersteren zählen die Lazareth-obcrinspectoren, Lazarethverwaltungsinspectoren, alleinstehende und nichtallein stehende Lazarethinspectoren. Sie sind sämmtlich lebenslänglichangestellt. Die nur auf Kündigung dienenden Unterbeamten zerfallenin Oivilkrankenwärter, Hausdiener, Maschinisten und Heizer. Nicht zuden Beamten, sondern zu den Unteroffieieren gehören in Deutschland dieLazarethrechnungsführer. Ueber die Einzelheiten, welche für denZweck dieses Werkes belanglos sind und Bezugnahme auf das Heeres-beamtenwesen überhaupt erfordern, bestimmen die Abschnitte 5 und 6des Anhanges zur Friedens-Sanitäts-Ordnung das Nähere. Ueber dieKrankenwärter und Hausdiener vergleiche weiter unten (Seite 302 und 304dieses Bandes).

d) Lazarethgehülfen.

Das dem Deutschen Heere eigenthümliche Institut der Lazareth-gehülfen errichtete man in Preussen 1832 als das der Ghirurgenge-hülfen zu dem Zwecke, ärztliche Handlanger bei den niederen chirurgi-schen Dienstverrichtungen und in der Krankenpflege zu gewinnen undso dem im Frieden mehr und mehr fühlbaren Mangel an Hülfsärztenabzuhelfen, auch für den Krieg zur Unterstützung der Aerzte geeigneteLeute heranzubilden. Die Lazarethgehülfen sind zur Zeit ihrer Zahlund Thätigkeit nach der Hauptbestandtheil des Krankenpflegepersonalsdes Heeres. Sie zählen etatsmässig zu den Truppentheilen und werdenzu Krankenhäusern nur befehligt. Ihre allgemeinen Dienstverhältnisseund Obliegenheiten bestimmen der 1. und 2. Abschnitt des „Unterrichts-buch für Lazarethgehülfen" vom 17. Juli 1886, sowie der 3. Abschnittdes Anhanges zur Friedens-Sanitäts-Ordnung. Die Ergänzung geschiehtausschliesslich aus solchen activen Mannschaften, welche bereits etwaein Jahr mit der Waffe gedient haben und hinreichende Volksschulbildung be-sitzen. Ausserdem werden Studenten der Medioin, welche nach halbjährigem■freiwilligen Waffendienste zur Reserve des Sanitätscorps entlassen sind,zu Lazarethgehülfen ernannt; diese werden jedoch als solche im Friedenzu keinerlei Dienstleistungen einberufen, sondern entweder nach erlangterApprobation zum halbjährigen freiwilligen Dienste als Arzt oder ohneApprobation zu einem weiteren halbjährigen Waffendienste eingestellt.

Die Ausbildung der Lazarethgehülfen erfolgt nach 'den Bestim-mungen der Beilage 89 zu § 24, 1 des Anhanges zur Friedens-Sanitäts-Ordnung in der seit 1890 im Gamisonlazarethe am Sitze des Divisions-kommandos versuchsweise eingerichteten Lazarethgehülfenschule.