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2,2 (1903)
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keit, ein solches durch Improvisationen zu ersetzen. In der That habenauch sämmtliche Friedensheere Pharmaceuten, die häufig zum Sanitäts-corps gehören und in den höheren Stellen den Rang von Officieren,bezw. Stabsofficieren, bekleiden. In Deutschland stehen die Apothekerausserhalb des Sanitätscorps als Militärbeamte. Auch war ihre Zahl inPreussen früher sehr gering, so dass der pharmaceutische Dienstfast durchweg durch solche Apotheker versehen wurde, welche noch inder Ableistung ihrer Wehrpflicht begriffen waren. Diese erhielten dafürdas Recht, ohne Waffe als einjährig freiwillige Pharmaceuten zudienen. Erst 1872 wurde jedem Armeecorps ein Corpsstabsapothekerzugetheilt. Ein einziger derartiger Beamter reichte aber für die grösserenGarnisonlazarethe, das Rechnungswesen, die pharmaceutische Aufsichtder auswärtigen Garnisonen und die Beschaffung der Heil- und Verband-mittel des gesammten Corpsbereichs, die Untersuchung von Gebrauchs-gegenständen und für die Verwaltung der Kriegsvorräthe kaum aus, auchgab es im Falle der Erkrankung oder Beurlaubung keinen Stellver-treter. Hierzu kam in den letzten Jahrzehnten eine umfangreiche hy-gienische Arbeit, insbesondere die Nahrungsmitteluntersuchung. Dementsprechend wurde der Corpsstabsapotheker durch die Friedens-Sanitäts-Ordnung (§ 85, 3) Vorstand der chemischen Abtheilung der Unter-suchungsstation am Sitze des Sanitätsamtes. Da zu allen diesen Ob-liegenheiten, über welche der erste Abschnitt des Anhanges zur Frieden-Sanitäts-Ordnung das Nähere festsetzt, die Heranziehung von einjährigfreiwilligen Apothekern aus naheliegenden Gründen unzureichend erscheint,so nahm man neuerdings eine Verdoppelung der mit Gehalt dienenden21 Pharmaceuten vor und stellte für jedes Armeecorps einen Garnison-apotheker an.

Die Ausbildung der Militärapotheker wird in Deutschland durch§ 18 des Abschnittes 2 des vorerwähnten Anhanges zur Friedens-Sani-täts-Ordnung vorgeschrieben und beschränkt sich auf allgemeine Dienst-verhältnisse, den Dienst in den Friedens- und Kriegslazarethen, dieRechnungslegung, die Verwaltung der Vorräthe, sowie auf die für denKrieg vorgeschriebenen und die im Frieden bei der Militärverwaltungüblichen chemischen Untersuchungsmethoden. Ueber die Unterrichts-gegenstände werden schriftliche Arbeiten angefertigt, au.ch vierteljährlichje 10 Wasseranalysen von Jedem ausgeführt. — Ausgeschlossen bleibtder Unterricht in pharmazeutischer Technik und im Dienste bei Feld-lazarethen. (Seit einigen Jahren erhalten die einjährig freiwilligen Apo-theker Gelegenheit, sich im Verwaltungsdienst der Feldlazarette zuunterrichten und dadurch Aussicht auf die höher bezahlten Stellen vonInspectoren und Rendanten bei Kriegssanitätsformationen zu erlangen.)

Im Oesterreich-Ungarischen Heere gehören die Apotheker nichtzur Sanitätstruppe, sondern sind Militär-Medicamenten-Beamte. Dazuzählen ausser einem Director: Verwalter, drei Classen Officiale, Ac-cessisten. Der Friedensbestand betrug 1894 einschliesslich des Occupa-tionsgebiets: 75 Beamte. Sie ergänzen sich aus unverheiratheten Ac-