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2,2 (1903)
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299
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Specielle Krankenversorgung für Soldaten. (Beim Landheer, im Frieden.) 299

düng von Specialisten, die im Sanitätsofflciercorps bestehenden fach-wissenschaftlichen Vereine und Fachbüchereien, die amtlichen wissen-schaftlichen Veröffentlichungen u. s. w.

Zur Sicherstellung des Bedarfs an Militärärzten sahen sich fast allegrösseren und viele kleineren Staaten zu besonderen Maassnahmen ge-nöthigt. Meist gründete man besondere militärärztliche Schulen,oder man zahlte an Studirende der Heilwissenschaft, welche sich zumehrjährigem Dienste verpflichteten, einmalige oder fortlaufende Geld-beträge. Das Ergebniss dieser Einrichtungen war meist unbefriedigend.Die besonderen militärchirurgischen Biidungsanstalten, insbesondere inDeutschland und Oesterreich, erwiesen sich auf die Dauer im Vergleichezu dem freien Universitätsstudium als minderwerthig. Die auf denmeisten dieser Anstalten nebenbei ausgebildeten niederen Aerzte(Wundärzte, Aerzte II. Klasse, Ofiiciers de sante) konnten den ärzt-lichen Bedarf des Landes höchstens quantitativ, nicht qualitativ, decken.(Ein klassisches Beispiel solch verkehrter Maassnahmen bot im vorigen"Jahrhunderte die medicinische Abtheilung der hohen Karlsschule zuStuttgart.) — Die erwähnte Gewährung von baaren Geldbeträgen anUniversitätsstudirende ergab einen grossen Theil Misserfolge durch Tod,Nichtbestehen von Prüfungen oder heimlichen Verzug der Unter-stützten. Wirksamer erwies sich die in Berlin durchgeführte Verschmel-zung der militärärztlichen Bildungsanstalten mit der Universität undBeschränkung auf gemeinsames Wohnen unter einer gewissen Aufsichtüber den Studiengang. In Frankreich versuchte man, Studirende dermedicinischen Facultäten gegen Uebernahme der Studienunkosten undUnterstellung unter die Militärgerichtsbarkeit in den Garnisonlazarethenpraktisch auszubilden.

Im Königreich Sachsen werden anstatt der Unterstützung Studirenderan bereits approbirte und zu Sanitätsofficieren ernannte Aerzte gegenUebernahme von Dienstverpflichtung Geldbeträge ausgezahlt. Dabeihatte man fast keine Verluste und konnte unter den Bewerbern nichtso leicht fehlgreifen.

In zahlreichen Oulturstaaten bestehen sogenannte Altersgrenzen,über welche hinaus die betreffenden Militärpersonen nicht im Diensteverbleiben können. Neben der Altersgrenze sind in manchen Heerennoch Tüchtigkeitsvorschriften bezüglich der Erhaltung der Sehschärfe beiälteren Aerzten vorhanden.

b) Apotheker.

Man begegnet neuerdings häufig einer Unterschätzung der Wichtig-keit eines zuverlässigen pharmaceutischen Dienstes im Kriege und dem-zufolge auch beim Friedensheere. Es zeigten jedoch die Erfahrungenim Nordamerikanischen Secessionskriege, insbesondere der sich an-schliessende Process Hammond, die Unerlässlichkeit eines wohl einge-richteten Apothekerwesens für jede grössere Armee und die Unthunlich-