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Iv. Ausbildung' im militärischen Kraukendieuste.
Das für die Krankenversorgung nöthige zahlreiche Personal derjetzigen Heere zerfällt in solches, dessen Lebensberuf die Heilwissen-schaft oder die Arzneibereitungskunde oder die Krankenpflege bildet,lerner in solches, das nur während der Militärdienstzeit, aber währenddieser ausschliesslich, zum Krankendienst verwandt wird, und endlichin solches, das man während des Heeresdienstes vorübergehend oderaushilfsweise zur Krankenversorgung heranzieht. Da jeder Soldat, wiejeder Mensch überhaupt, in die Lage kommen kann, bei plötzlicher Er-krankung oder bei einem Unfälle sich selbst oder einem Berufsgenossenoder überhaupt einem Mitmenschen helfen zu müssen, so schlug manneuerdings vor, alle Heeresangehörigen zur ersten Hilfeleistung aus-zubilden. Nicht nur in Kreisen, wo die Krankenpflege als eine Artnützlicher Sport betrieben wird, sondern selbst in militärischen Fach-blättern (vergl. z. B. Dörmer im Militär-Wochenblatt 1896, No. 100,103; 1897, No. 73) trifft man auf derartige Vorschläge. — Abgesehenvon der Unausführbarkeit einer allgemeinen Hilfeleistungsunterweisungin einem Heere, wo die Meisten kaum zwei Jahre, Manche nur ein Jahrund darunter dienen, muss man bedenken, dass jede Vermehrung derSchülerzahl die Gefahr der Verflachung des Unterrichts mit sich bringt,und dass eine fehlerhafte erste Hilfe meist mehr schadet, als gänzlicherMangel einer solchen. — Es wird daher der Hilfeleistungsunterricht sichzweckmässig auf Officiere und Unterofficiere beschränken, dagegen auf-geweckten Soldaten höchstens Gelegenheit geboten werden, sich z. B.durch Anschauung von Selbsthilfe darstellenden Wandtafeln oder sonst,Kenntniss einiger nützlichen Maassnahmen zu erwerben. Für denFrieden kommen derartige Hilfeleistungen von Mannschaften wenigstensin Deutschland kaum in Frage; die Friedens-Sanitäts-Ordmmg (§ 7, 4)beschränkt sogar die Thätigkeit selbst der in der ersten Hilfe eingehendausgebildeten Krankenträger auf den Krieg. Vielleicht könnten aberin manchen Fällen ausgebildete Träger bereits im Frieden mit Nutzenthätig sein.
Was die Organisation des militärischen Krankendienstes im Ganzenbetrifft, so bildet dieser in manchen Ländern eine einheitliche Sanitäts-truppe. In Deutschland ist dies zur Zeit noch nicht der Fall, nur dieAerzte, die Lazarethgehilfen und Krankenwärter gehören zum Sanitäts-corps, dem die Apotheker und Krankenträger nicht zugezählt werden.Die Ergänzung geschieht nur bei den Krankenwärtern durch Aushebung;Lazarethgehilfen und Krankenträger werden aus den mit der Waffe aus-gebildeten Mannschaften — soweit thunlich mit ihrer Zustimmung —entnommen. Aerzte und Apotheker dienen als solche im Frieden nurfreiwillig, doch können für den Kriegsfall bei Bedarf auch Mannschaftenund Officiere des Beurlaubtenstandes jeder Waffe als Aerzte zwangs-weise designirt werden, desgleichen Mannschaften als Apotheker.