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2,2 (1903)
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283
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Specielle Krankenversorgung für Soldaten. (Beim Landheer, im Frieden.) 283

lang es beispielsweise in Deutschland nicht einmal in den Reichsgesetzenden Begriff „stehendes Heer" als technische Bezeichnung im gleichenSinne einzuhalten. — Noch schwieriger macht sich die Begriffsbezeichnngbei den Sanitätseinrichtungen. Der Genfer Vertrag vom 22. August 1864gebrauchte beispielsweise für die Feldkrankenanstalten Ausdrücke, derenErklärung durch einige der Zusatzartikel vom 20. October 1868 ohnehinreichenden Erfolg angestrebt wurde. Die musterhaft klare Friedens-Sanitäts-Ordnung bezeichnet hin und wieder das Feld- und Kriegslazarethso, dass es zweifelhaft bleibt, welches von beiden gemeint und obSanitätsdetachement, Festungslazareth und dergl. inbegriffen sei. DieKriegs-Sanitäts-Ordnung benennt die Theile der Sanitätsdetachements (Sectionen),den Sammelplatz der Leichtverwundeten u. s. w. anders, als die Feld-dienstordnung. — Selbst die anscheinend so einfache, für die Normal-krankenzahl der Lazarethe erforderliche „Garnisonstärke" bedurfte als„etatsmässige Garnisonkopfstärke" erst kürzlich (im Nachtrage 1. vomApril 1896 zur Friedens-Sanitäts-Ordnung, No. 28) einer Erläuterung.— Auch bei Berücksichtigung dieser Begriffsehwankungen entbehrensogar die aus besten Quellen stammenden Zifferwerthe bisweilen derZuverlässigkeit. So fand beispielsweise Engel (Zeitschrift des preussi-schen statistischen Bureaus, 5. Jahrgang, Berlin 1865, No. 8 und 9)einen Unterschied von 400 Verstorbenen während eines einzigen Jahresin den Stärkerapporten und in den Medicinalrapporten des preussischenHeeres. Es mahnt dies insbesondere beim Vergleiche älterer oderfremdländischer statistischer Angaben zu Vorsicht.

Für die Erlangung vergleichbarer statistischer Werthe waren dieBeschlüsse der sechs internationalen statistischen Congresse ausden Jahren 1853 bis 1876 von Bedeutung. Nach dem Aufhören dieserCongresse wurde eine vergleichsfähige Medicinalstatistik der Friedens-und Kriegsheere zwar hin und wieder als frommer Wunsch laut, jedocherst auf dem X. internationalen medicinischen Congresse zu Berlin 1890gewann diese Frage durch John S. Billings festere Gestalt, indem einaus je einem Vertreter der Vereinigten Staaten von Nordamerika, Deutsch-lands, Englands und Frankreichs bestehender Ausschuss zur Herbei-führung einer Heeressanitätsstatistik als Gegenstand internationaler Ver-einbarung zusammentat. Auf den Congressen zu Rom im April 1894und zu Budapest im September desselben Jahres kam sodann eine Ver-einbarung zu Stande, wonach in jedem Heere ein gegenseitig auszu-tauschender, auch die Aushebungsergebnisse berücksichtigender Sanitäts-bericht in der bisherigen oder in beliebig anderer Weise alljährlichveröffentlicht werden soll. Diesem Berichte wird als „Anhang" einedas Solarjahr betreffende gleichförmige nosologische Tabelle über 27 Krank-heitsarten in 6 Krankheitsabtheilungen zugefügt. An diesen Beschlüssenwaren folgende 11 Staaten betheiligt: Bayern, Belgien, Dänemark,England, Frankreich, Italien, Oesterreich-Ungam, Preussen, Russland,Sachsen und die Vereinigten Staaten von Nordamerika, hinzugezogenwurden später noch neun: Bulgarien, Holland, Norwegen, Portugal,