Druckschrift 
2,2 (1903)
Entstehung
Seite
278
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278 Heibig,

und Hilfskräfte erfordert, deren Stellung und Einkommensverhältnisseder 5. und 6. Abschnitt des Anhanges zur Friedens-Sanitäts-Ordnungvorschreiben. Der Chefarzt ist genöthigt, sich mit dem Verwaltungs-betrieb vertraut zu machen, nicht nur, um sich den für eine gedeihlicheKranken Versorgung und für den gesundheitlichen Zustand des gesammtenKrankenhauses erforderlichen sachlichen Einfluss zu sichern, sondern auch,weil der Lazarethleiter als Kassen vorstand für etwaige Fehlbeträge oderHinterziehungen, wie die in ähnlichen Stellungen befindlichen OfMeiere,mit seinem Vermögen haftet.

Von der Verwaltung der Civilheilanstalten unterscheidet sich dieder Militär]azarethe durch einen gewissen Ueberfluss an Arbeitskräften.Dieser wird dadurch bedingt, dass alle Einrichtungen eines auf die all-gemeine Wehrpflicht brgründeten Heeres neben ihrer Aufgabe im Friedengleichzeitig als Schule für den Krieg dienen. Es hilft, dies über mancheSchwierigkeiten hinweg, mit denen eivile Krankenanstalten zu kämpfenhaben.

Die Verwaltung zerfällt in die Vertheilung des ärztlichen Dienstes,die Krankenwartung, die sogenannte Oekonomie (Beschaffung des täglichenBedarfes und. Betrieb von -Küche, Wäscherei, Heizung, Beleuchtung,die Besorgung der Apotheke, die Buch- und Listen-Führung. Die Ein-zelheiten dieser Verwaltungszweige unterscheiden sich nicht wesentlichvon den entsprechenden in Civil an stalten. Eigentümlich ist demDeutschen Militärlazarethe das Verhältniss des Wartepersonals, dasaus Lazareth-Gehilfen, Militär - Krankenwärtern, Hülfswärtern, Civil-Krankenwärtern, Ordensschwestern und freiwilligen Pflegerinnen besteht.In einzelnen Staaten ist eine Sanitäts-Truppe vorhanden, die unmittelbarausgehoben, gleichmässig unterwiesen und von einer einzigen Stelle ausverwandt wird, wie dies früher auch in Bayern, Sachsen, Württembergund Baden sich bewährte.

Die Heranziehung weiblicher Kräfte für die Krankenwartung, dieBesorgung der Wäsche und Küche, und die Annahme von Civil-arbeitern als Hausknechte zu allerlei niederen Dienstleistungen istfür viele Verhältnisse sehr erwünscht. Zur Sicherung von Köchen fürdie Feldlazarethe sind besondere Maassnahmen in den Friedenslazarethenerforderlich.

Zur Aufrechterhaltung' der in einem Militärlazarethe nöthigenOrdnung besitzt der Chefarzt Strafgewalt, deren Begrenzung inDeutschland entsprechend der Verschiedenheit des unterstellten Personalsmannigfach ist, und die sich im Frieden nicht auf die Kranken erstreckt.Letztere Einschränkung wurde mehrfach bemängelt, bewährte sich aber,und erscheint ans nahe liegenden Gründen zweckmässiger, als wennbeispielsweise die in Spanien zum Ausgleiche angenommene Enthebungdes Chefarztes von der Verwaltung statt hätte.