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meisten Ländern werden dem Kranken die bei seiner Einlieferung mit-gebrachten Kleider abgenommen und der Reinigung unterworfen. Derdafür gelieferte Lazarethanzug ist in den verschiedenen Staaten nachKlima und Jahreszeit verschieden, auch trägt er dem volksthümlichenBedürfnisse hie und da Rechnung, wie beispielsweise die französischeNachtmütze. Die Deutsche Krankenkleidung wird aus dem imletzten Abschnitte dieser Abtheilung abgedruckten Wäsche- und Klei-dungsstücke-Verzeichnisse (A, 1 bis 31) aus der Beilage 36 zu § 175, 1der Friedens-Sanitäts-Ordnung ersichtlich. Von den einzelnen Aus-rüstungsstücken beschreibt letztere nur den Pantoffel (Beilage 37, A2);die übrigen finden sich in der auszugsweise wiedergegebenen Beilage 4zur „Dienstanweisung für die Corps-Bekleidungsämter" näher beschrie-ben. Die Berechnung des Bedarfs an Wäsche, die Beschaffungs- undBehandlungsweise, die Reinigung der Krankenwäsche bietet ebensowenig,wie der Anzug der Wärter und Amte Besonderheiten gegenüber denVerhältnissen in grösseren Civilkrankenhäusern (Abschnitt III des erstenBandes). Dasselbe gilt von den allgemeinen gesundheitlichen Anforde-rungen, wie Bequemlichkeit, genügenden Schutz vor Erkältung, hellerFarbe.
s) Leitung.
Betreffs der Leitung unterscheidet sich das militärische Kranken-haus von der Mehrzahl der Civilkrankenanstalten dadurch, dass es unterdem Befehle eines Arztes steht. In Deutschland wurde dies durch dieweiter unten wiedergegebenen „Bestimmungen, betreffend die Einführungvon Chefärzten in die Friedenslazarethe" seit 24. October 1872 ange-ordnet. Die Bedenken, welche man gegen eine solche Einrichtung gel-tend machte, bestanden hauptsächlich in der Befürchtung, dass der Arztentweder einerseits nicht das nöthige Verständniss und den erforderlichenEifer für die Aufgabe und die anhaltende Durchführung der Verwaltungzeigen oder andernfalls durch (letztere vom wissenschaftlichen Strebenabgelenkt und in seinen ärztlichen Leistungen beeinträchtigt werdenmöchte. So hob C. H. Esse hervor, dass tüchtige Aerzte nur äusserstselten brauchbare Verwaltungsbeamte seien. Die in dem seither ver-flossenen Vierteljahrhundert gemachten Erfahrungen erwiesen die Be-fürchtungen in Deutschland als unbegründet. Wenn in anderen Staa-ten sich ähnliche Maassnahmen wenig . bewährten und beispielsweisein Spanien die Chefärzte als Verwaltungsleiter wieder abgeschafft wordensind, so erklärt sich dies daraus, dass zwei Bedingungen zum Gedeiheneiner solchen Einrichtung erfüllt sein müssen, nämlich erstens das Vor-handensein eines zuverlässigen Unterpersonals der Verwaltung und zweitenseine entsprechende Ausbildung des Arztes selbst. Letztere erfolgt inDeutschland hauptsächlich durch den der Einstellung als Militärarztausnahmslos vorhergehenden, mindestens halbjährigen Waffendienst unddurch die vor der Ernennung zum Sanitätsoffizier stattfindende Unter-weisung. Ein Erlass (No. 675/4, 95 M. A.) der Medicinalabtheilung des