Druckschrift 
2,2 (1903)
Entstehung
Seite
270
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270 Heibig,

1) Bad.

Während die Badeeinrichtung an sich bei Militär- und Civilkranken-häusern nichts Abweichendes zeigt, haben alle grösseren Heere be-sondere Militär-Badeanstalten für Kranke, denen im Civil keine der-artigen Einrichtungen entsprechen. In Deutschland selbst giebt es zurZeit solche Anstalten zu Wiesbaden und Landeck, ferner sind zwei der-gleichen für das Deutsche Heer zu Teplitz in Böhmen eingerichtet. Dienäheren Bestimmungen über Kurzeit und Zulassung, Verpflegung u. s. w.enthält die Beilage 4 zu § 17, 4 der Friedens-Sanitäts-Ordnung. Auchfindet sich dort ein Verzeichniss von 27 anderweiten Badeorten, wo zurAufnahme kranker Militärpersonen Fürsorge getroffen ist. An Stelleeines fehlenden Militärseebades, wie ein solches beispielsweise BelgienimInstitut balneaire de l'armee" zu Ostende, die Oesterreichisch-Unga-rische .Monarchie zu Balaton-Fürcd und Cirkvenica besitzt, treten Kur-vergünstigungen ein.

Oesterreich-Ungarn unterhält eine andauernd offene Militärbade-heilanstalt in der Filiale des Wiener Garnisonsspital No. 2 zu Baden,während andere derartige, nur in der Badezeit eröffnete Anstalten zuCarlsbad, Schönau bei Teplitz in Böhmen, Herkulesbad bei Mehadia,Hof-Gastein, Pystian, Teplitz bei Trentschin, Topusko in Croatien, Töplitzin Krain und im Blocksbade zu Budapest sich befinden. In den dreierstgenannten Orten findet eine spitalmässige Verpflegung der Officiereund Mannschaften statt.

Da mehrere Seemächte in ihren auswärtigen Ansiedlungen klima-tische Militärkurorte eingerichtet haben, so schlug man solche auchfür Deutschland vor. Bei dem Deutschen Landbeere im Inlande kommtals klimatologisch zu behandelnde Krankheit vorwiegend die Lungen-schwindsucht in Frage. Es verdient in dieser Hinsicht Beachtung, dassDeutschland mit seinem Südwestafrikanischen Gebiete ein an Warm-quellen reiches Hochland erworben hat, das soweit man aus denbisherigen Wahrnehmungen und aus dem Vergleiche mit dem ähnlichbeschaffenen Transvaal (Emil Holub, No. 336 des 30. Jahrganges desNeuen Wiener Tageblattes" vom 6. December 1896) schliessen darf, den zur Bekämpfung der Schwindsucht günstigsten Gegenden derErde beigezählt werden muss. Ein Versuch in dieser Richtung könnteseitens des Landheeres zuvörderst für Officiere in nächster Zukunft viel-leicht in Frage kommen (Reichs-Medicinal-Anzeiger, 1897, No. 1618).

m) Irrenanstalt; Siechenhaus.

Für ein grösseres Irrenhaus liegt im Heere ebensowenig Bedürf-niss vor, wie für ein Siechenhaus, da chronisch Kranke verabschiedetwerden. Es handelt sich demnach bei der Irrenabtheilung eines Gainison-Lazareths nur um eine zeitweise Unterbringung Geisteskranker, diegegenüber den entsprechenden Einrichtungen anderer Krankenhäuser nichtsAbweichendes bietet. Im Falle des Verdachts einer Krankbeitsvor-