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2,2 (1903)
Entstehung
Seite
266
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266 Heibig,

die Kasernen meist in Ermanglung derartiger Anstalten bezüglich derDesinfection auf das Garnisonlazareth (nach der preussischen Kriegs-Ministerial-Verfügung vom 25. Juni 1890) angewiesen sind. Bei demFriedensheere handelt es sich neben der Desinfection im engeren Sinneoft um Vertilgung des Ungeziefers in Kleidern und Gcräthen, das beidem Wechsel der Mannschaft vielfach von aussen eingeschleppt wirdund bei dem engen Zusammenleben der kasernirten oder in Massen-quartieren untergebrachten Leute meist günstige Vermehrungsbedingungenvorfindet. Es ist deshalb bei jeder Desinfectionsanstalt ein kleiner Raumerwünscht, dessen Luft andauernd auf 60 bis 70° erwärmt werden kann,Auf diese Weise lassen sich ohne jede Beschädigung Kleider von Läusen,Lederstücke und Möbel von Würmern, Polster von Motten, Betten vonWanzen u. s. w. befreien; hierbei wird vorausgesetzt, dass die Einwirkungder trockenen, heissen Luft bei grösseren Stücken mindestens 24 Stundenanhält, und dass sich der schädliche Einfluss strahlender Wärme erhitzterFlächen ausschliessen lässt.

Besitzt die Garnison nur ein einziges Desinfectionszimmer, sobefindet sich dieses zur Sicherung sachgemässen Betriebes zweckmässigim Garnisonlazarethe, während sonst, wie Roth & Lex (Handbuch derMilitärgesundheitspflege, I. Band, Berlin 1872, Seite 626) verlangen, injeder grösseren Kaserne ein besonderen Desinfectionsraum bereitzustellenist. Grössere Desinfections-Vorkehrungen, wie eine solche Th. Petruschky(Roth & Lex a.a.O.; Tafel 1 zu Seite 544; Sanitätsberichte über dieDeutschen Heere im Kriege gegen Frankreich, 6. Band, Berlin 1886,Seite 58, Beilage 8 und Tafel 2) während des Krieges 1870/1 beimZeughause zu Stettin in noch heute mustergiltiger Weise einrichtete, sindjedenfalls ausserhalb des Krankenhauses zu verweisen. Ueber eineneuere Garnison-Desinfectionsanstalt zu Thorn vergl. Behring, Be-kämpfung der Infcctionskrankbeiten, hygienischer Theil (Leipzig 1894,Thieme), sowieStatistischer Sanitätsbericbt über die preussischeArmee", 1896. Besitzt das Garnisonlazareth keine Desinfections-Y'orrichtung, so werden städtische oder private Anstalten (nach derpreussischen Kriegsministerial-Verfügung vom 4. Januar 1893) benutzt.

Anderer verhältnissmässig ausgedehnter Nebenräume bedürfen diegrösseren Militärlazarethe zur Ausbildung der für den Kriegsfall in er-heblicher Zahl einzustellenden Pflegmannschaft. Letztere erhält zumTheil Wohnung im Krankenhause selbst, und dieser Umstand führte zudem Bestreben, das Garnisonlazareth zu einer Sanitäts-Kaserne zuerweitern. Einer solchen würde es in grösseren Garnisonen nicht anBelegmannschaft fehlen, wenn es möglich und zweckmässig wäre, dasgesammte zur Krankenversorgung vorhandene Personal, nämlich Aerzte,Apotheker, Lazarethgehilfen, Verwaltungsbeamte, Krankenwärter, Kran-kenträger an einer Stelle zu caserniren. Eine derartige Wohnungs-anlage für Gesunde würde man jedoch nur in thunlicher Nähe desLazareths, nicht aber in diesem selbst anlegen.

Erscheint schon die Unterbrincunp' Lediger im Krankenhaus über das