Specielle Kranlcenversorgung für Soldaten. (Beim Landheer, im Frieden.) 261
b) Geschichte.
Ueber die altrömischen Militärlazarethe ist wenig bekannt und diesesWenige noch nicht kritisch zusammengestellt. Sie entsprachen nichtsowohl den modernen Krankenhäusern der Friedensheere, als vielmehrden Kriegslazarethen, da das Römische Heer auch im Frieden wenigstensbis auf Septimius Severus nicht sowohl aus Garnisonen als aus jederZeit mobilen Feldtruppen zusammengesetzt war.
Noch weniger kann bei den anderen Völkern des Alterthums undwährend des ganzen Mittelalters von militärischen Friedenslazarethendie Rede sein, deren erstes Vorkommen Frölich (a. a. 0. S. 599) beiden Mauren vermuthet. — Nachzuweisen sind sie erst unter Ludwig XIV.von Frankreich, der 1708 in 51 Städten Militärlazarethe einrichten Hess.Noch früher, nämlich seit 1706, soll in Moskau eine militärische Heil-anstalt bestanden haben. Die einzelnen Staaten folgten dem Franzö-sischen Vorbilde noch im Laufe des 18. Jahrhunderts. Meist waren dieEinrichtungen, dem damaligen Standpunkte der Krankenhausbaukundeentsprechend, mangelhaft und von einem übel angebrachten Sparbestrebenbeeinflusst.
Erst nach dem Krimkriege veranlasste das Englische Blaubuch überdie Untersuchung von 162 Kasernen und 114 Lazarethen (General reportof the commission appointed for improving the sanitary condition ofbarracks and hospitals, London 1861; 338 Folioseiten) eine "Wendungzum Besseren. Seit dieser Zeit war man in allen Staaten bemüht, diemilitärischen Krankenhäuser den Forderungen der Gesundheitsichre ent-sprechend einzurichten. In Deutschland kam dieses Bestreben im Jahre1891 zu einem vorläufigen Abschlüsse mit dem Erlasse der Friedens-Sanitäts-Ordnung. Diese entspricht selbst weitgehenden Ansprüchen anKrankenhäuser in befriedigender Weise, allerdings nur für die verhältniss-mässig knapp bemessene Krankenzahl von höchstens 4 pCt. der Truppen-stärke. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigte jedoch, dass bei demallgemeinen Sinken der Erkrankungshäufigkeit diese Beschränkung zulässigwar, und es liegt zur Zeit kein Grund zu der Befürchtung vor, dassin der nächsten Zukunft die GesundheitsVerhältnisse sich ungünstigergestalten.
e) Baustelle.
Hinsichtlich der gesundheitlichen Forderungen kommen für die Wahlder Baustelle des Militärlazareths keine anderen Gesichtspunkte zurGeltung, als bei der Erbauung anderer Krankenhäuser. Die Nähe, nichtaber der unmittelbare Anschluss der Kaserne erscheint erwünscht, des-gleichen bei grösseren Anlagen, denen Kranke von auswärtigen Garnisonenzugehen, auch die Nähe einer Eisenbahn. Ebenso erwünscht ist für Er-weiterungsbauten im Kriege eine verfügbare Bodenfläche, die im Friedenzweckmässig als Garten oder Krankenpark verwandt wird und zur Fern-haltung unliebsamer Nachbarschaft dient. Für befestigte Plätze macht