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Die regelmässige Krankenbeförderung mit den Hilfsmitteln der Neu-zeit, insbesondere der Eisenbahnen, versuchte man hie und da zu be-nutzen, um für kleine Garnisonen, insbesondere in Grenzgebieten, dieEinrichtung grösserer Krankenhäuser entbehrlich zu machen, indem manalle zur Ueberführung geeignete Kranken der nächsten grösseren Ort-schaft mit einem umfangreichen Militärlazareth zuwies. Das Verfahrenbewährte sich aber bei der Ausführung auf die Dauer wenig, so dassman im Frieden die Krankentransporte meist auf das unbedingt Notlüge,vorzugsweise auf specialistische Behandlungsfälle und zur Verhütung vonUeberfüllung bei ausbrechenden Seuchen, beschränkt.
E. Krankenhaus.
Die militärischen Krankenhäuser bieten keine wesentlichen Ver-schiedenheiten im Vergleich mit denen des Civils dar. Vor einigenJahrzehnten bildeten die Amerikanischen Krankenhausanlagen auch fürcivile Lazarethe vielfach ein Vorbild, doch handelte es sich hier aus-schliesslich um die während des Secessionskriegs improvisirten Anlagen,während sonst allenthalben die best eingerichteten Civil-KrankenanstaltenMuster für Militärfriedensspitäler zu bilden pflegen.
a) Schriftthum.
Die Literatur der Militärfriedenslazarethe erscheint der Wichtigkeitdes Gegenstandes entsprechend umfangreich; insbesondere enthalten fastalle Handbücher der Militärgesundheitspflege einen besonderenAbschnitt über Krankenhäuser, der sich jedoch in der Regel nicht aufdas den militärischen Verhältnissen Eigenthümliche beschränkt, sonderndie gesundheitlichen Gesichtspunkte der Lehre vom Krankenhausbaueüberhaupt mit in Betracht zieht. An dieser Stelle kommt das Kranken-haus im Allgemeinen nicht in Betracht, da es bereits (im Abschnitte IIIdes ersten Bandes dieses Wei'kes) abgehandelt wurde.
AVichtiger als die erwähnten Abschnitte der Lehrbücher erscheinenfür den vorliegenden Gegenstand Beschreibungen einzelner Garni-sonlazarethe. Solche finden sich vornehmlich in den offieiösenGarnisonberichten, von denen in Deutscher Sprache die seit 1887 zuWien vom k. k. Reichskriegsministerium herausgegebenen „hygienischenVerhältnisse der grösseren Garnisonsorte der österreichisch-ungarischenMonarchie" und die seit 1893 zu Berlin erscheinenden „Garnison-beschreibungen" der Medicinal-Abtheilung des k. Preussischen Kriegs-ministcriums (bisher: Kassel, Stettin, Liegnitz, Hannover, Potsdam) zunennen sind. — Endlich kommen in Betracht die in allen Staaten er-lassenen Vorschriften über Bau, Einrichtung und A r erwaltung derMilitärlazarcthe. In Deutschland enthält in dieser Beziehung alles Wesent-liche der III. Theil der Friedens-Sanitäts-Ordnung vom 16. Mai 1891(§ 41 bis § 317).