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2,2 (1903)
Entstehung
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schusseln, Handtücher, eine Fussbadewanne, ein Zimmerthermometer, einenEimer, sowie ferner eine Spülkanne, ein Eiterbecken, ein Fieber-thermometer und einen Seifennapf. Auch erhielten die Revierkranken-stuben durch die Kriegsministerial-Verfügnng (1375/11. 97. M. A.) vom30. December 1897 einen Blechkasten für Verbandstoffe und eine Schalezur Desinfection chirurgischer Instrumente. Bekleidung, Wäsche, Bettzeugund Beköstigung werden nicht besonders gewährt, und zur Reinhaltungbei Bedarf Leichtkranke vom dienstthuenden Arzte herangezogen. AlsStubenältester ist auf jeder Krankenstube ein Lazarethgehilfe kasernen-mässig untergebracht.

Hiernach stellen die Revierkrankenstuben in Deutschland nur Noth-behelfe dar.

Vergleicht man die entsprechenden Einrichtungen in anderen Heeren,so darf man mit den Revierkrankenstuben nicht verwechseln das Regi-mentslazareth bei der Englischen Armee, ferner das Marodenhausnach der Oesterreichischen Vorschrift vom 18. December 1873 und dasOesterreichische Truppenspital. Beide sind kleine Garnisonlazarethe,und zwar das Marodenhaus für eine Garnison von 300 bis 500, dasTruppenspital für eine solche von mehr als 500 Mann. Bestimmungs-gemäss dienen die Marodenhäuser zur Aufnahme nicht nur leichter, einebaldige Genesung in Aussicht stellender, sondern auch schwerer, zurWegschaffung ungeeigneter Kranken,wobei-jedoch mit Rücksicht aufden in der Regel beschränkten Raum und die sonstigen nicht für einespitalmässige Pflege ausreichenden Einrichtungen dieser Anstalten, einezeitgemässe periodische Abgabe von Kranken an das nächste Truppen-oder Garnisonsspital stattzufinden hat" (Organische Bestimmungen fürdie k. und k. Militär-Sanitäts-Anstalten, V. Normal-Verordnungsblatt fürdas k. und k. Heer, 26. Stück vom Jahre 1894).

Die neue Oesterreichische Kasernenbauvorschrift (Anleitung fin-den Neubau von Kasernen, Normal-Verordnungsblatt für das k. undk. Heer, 33. Stück. Zu Abth. 8, No. 2473 vom Jahre 1895; § 214bis 227) schreibt in jeder Kaserne für Leichtkranke,welche voraus-sichtlich zu ihrer Herstellung nur kurze Zeit und keiner schwierigenPflege bedürfen", getrennte Räume vor, deren Grösse 2 pCt. des Mann-sohaftsbelags der Kaserne nicht überschreiten soll. Die 3,8-4,2 mhohen Zimmer gewähren für jeden Kopf 6 m 2 Bodenfläche und 24 m 3Jjuftraum. Sie sind nach Südosten, Süden oder Osten anzulegen, dieLüftungsvorrichtungen berechnen sich bei einem Wärmeunterschiede von3°C. zwischen Innen- und Aussenluft für jede Lagerstätte auf einenstündlichen Luftwechsel von 4050 m 3 . Die Zimmer erhalten wo-möglich eigenen Eingang, auch sind besondere Aborte für die Krankenherzustellen.

Von der Revierkrankenstubo der Kaserne wesentlich verschiedenist ferner die Französische Infirm erie, die bis zur Zeit Ludwig's XIV.das Militärlazareth ersetzte. Sie erhielt unter Soult 1838 eine moderneGestalt und findet sich meist in einem eigenen Gebäude untergebracht.