Speeielle Krankenversorgung.
V. Für Soldaten.
1. Beim Landheer.
a) Im Frieden.
Von
Oberstabsarzt I. ZI. a. D. Dr. Heibig in Serkowitz.
Einleitung.
Die Krankenversorgung im Friedensheere findet sich in denWerken über Militärmedicin oder Heeresgesundbeitsdienst im Zusammen-hange behandelt. Die Schriften über Militärgesundheitspflege besprechenzumeist auch einzelne wichtige Theile, insbesondere die Militärkranken-häuser. Andere Einzelheiten pflegen gelegentlich der Erörterungen überKriegssanitätsmaassnahmen erwähnt zu werden.
Als Nachweise des Fachschriftthums dienen die Sachregister dermilitärärztlichen Zeitschriften, der Index-catalogue of the library of theSurgeon General's Office (Washington, seit 1880), W. Roth's Jahres-bericht über die Leistungen und Fortschritte auf dem Gebiete des Militär-Sanitätswesens (Berlin, seit 1874), der Abschnitt: „Bücherkunde" inH. Frölich's „Militärmedicin" (Wreden's Sammlung kurzer medizi-nische Lehrbücher, 13. Band, ßraunschweig 1887, Seite 5—13) u. s. w. Ver-gleiche das bibliographische Verzeiclmiss im Anhange zu diesem Bande.
Jedes geordnete Heer besitzt Vorschriften über die Kranken-versorgung im Frieden. In Deutschland waren diese in zahllosen Re-glements, Instructionen, Verfügungen, Erlassen u. s. w. der Einzelstaatcnzerstreut. Jetzt sind sie durch die Friedens-Sanitäts-Ordnung vom 16. Mai1891 zusammengefasst, deren wichtigste Ergänzungen aus dem „Amt-lichen Beiblatt zur Deutschen militärärztlichen Zeitschrift" zu ersehensind; auch erschien im April 1896 ein die bis dahin vorgenommenenAbänderungen zusammenfassender „Nachtrag I zur Friedens-Sanitäts-Ordnune".