Druckschrift 
2,2 (1903)
Entstehung
Seite
244
Einzelbild herunterladen
 

244 Roth,

ärzte in den Bezirken Cöln und Coblenz, wo die Gehälter im Durch-schnitt etwa 300 Mark betragen. Diese Gehälter contrastiren in auf-fälliger Weise mit der Besoldung, die die Städte im Mittelalter ihrenStadtärzten zahlten, denen hauptsächlich die Behandlung der armenKranken und Siechen oblag, wo wir Gehältern bis zu 100 rh. Goldguldenbegegnen, einem für die damalige Zeit sehr hohen Jahresgehalt. In Baselbekam der Stadtarzt im Jahre 1379 50 Gulden Gehalt, in Frankfurt Geldzur Kleidung und 10 Malter Korn. Die Thätigkeit der Stadtärzte im Mittel-alter, die vielfach auch vereidet wurden, war durch besondere Dienstbriefegeregelt.

In Elsass-Lothringen beträgt das Gehalt der Oantonalärzte, die imWesentlichen Armen- und Impfärzte sind, im Durchschnitt 800 Markund ist von der Grösse der Bezirke abhängig. In Unter-Elsass zahltdie Gehälter der Contonalärzte zu einem Fünftel das Departement, zuvier Fünfteln die Gemeinde. In Ober-Elsass betheiligen sich Bezirk undGemeinde je zur Hälfte an der Aufbringung der Gehälter der Oantonal-ärzte. In ärmeren Gegenden geben ausserdem sowohl Bezirk wieGemeinden mehr oder weniger erhebliche Zuschüsse, so dass dieseGehälter in einzelnen Fällen auf 1500 bis 1700 Mark ansteigen. InLothringen wird das Gehalt der Oantonalärzte ausschliesslich vom Bezirkgetragen; je nach der Grösse der Bezirke betragen hier die Gehälter400 bis 800 Mark. Wie im Elsass erfolgt auch hier die unentgeltlicheBehandlung der Armen theils in besonderen Sprechstunden am Wohnortedes Cantonalarztes, theils durch Abhaltung von Sprechstunden in andernOrtschaften des Cantonalbezirks, die in gewissen Zwischenräumen zurAusführung kommen.

In Württemberg beträgt der Gesammtaufwand des Staates für die64 Oberamtsärzte 65900 Mark, derjenige der Oberamtscorporationen38 965 Mark; dazu kommt der Aufwand der Amtscorporationen, Ge-meinden und Stiftungen, die für die Gehälter der 57 Oberamtswundärzteund weiteren 180 Aerzte 197935 Mark zahlen.

In Bayern gewähren die Kreise (Bezirke) den Gemeinden zu denWartegeldern der Armenärzte erhebliche Zuschüsse, ganz besonders inärmeren Gegenden, um denselben auf diese Weise die Wohlthat ärztlicherHilfe zu sichern. Dasselbe geschieht in Sachsen, wo der Staat an Unter-stützungen und Beihülfen an Aerzte jährlich 40000 Mark aufwendet.

Ausser den Gemeinden, den grösseren "Verbänden und dem Staatbetheiligen sich vielfach auch milde Stiftungen an der Besoldung derArmenärzte ganz besonders in den westlichen Provinzen. Im Regierungs-bezirk Minden besolden noch einige kirchliche Armenkassen die Armen-ärzte, die in diesen Fällen für den Umfang des Kirchspiels angestelltsind und ein durchschnittliches Gehalt von 150 Mark erhalten.

Was den Umfang der Thätigkeit der Gemeindeärzte angeht, so istdiese für die Oantonalärzte in Elsass-Lothringen auf Grund der Oantonal-arzt-Ordnungen geregelt. Wie schon erwähnt, haben die Oantonalärzteneben armenärztlichen impfärztliche, medicinal-poJizcilichc und gerichts-