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2,2 (1903)
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243
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Specielle Krankenversorgung für Unbemittelte. 243

und Pensionirung von Beamten, Lehrern und städtischen Angestelltenderen Gesundheitszustand zu untersuchen und zu begutachten, desgleichenüber die Gesundheitsverhältnisse von Schülern bei Gesuchen um vor-zeitige Schulentlassung oder zeitweise Befreiung sich gutachtlich zuäussern. Der Stadtarzt ist ferner der Vorstand der städtischen Armen-ärzte; er beaufsichtigt die ärztliche Behandlung armer Hilfsbedürftigersowie der Kranken im städtischen Krankenhause; ferner liegt ihm dieBearbeitung der Medicinalstatistik und die Erstattung von Jahresberichtenüber die öffentliche Gesundheitspflege der Stadt ob. Von den Erfolgen,die diese Einrichtung der Stadt Frankfurt a. M. auf dem gesammtenGebiet der communalen Hygiene gezeitigt hat, sind besonders hervor-ragend diejenigen, die die Thätigkeit des Stadtarztes auf dem Gebietder Schulhygiene gehabt hat: nicht bloss sind die zahlreichen neuenSchulen, die Frankfurt a. M. in den letzten Jahren gebaut hat, denneueren hygienischen Anforderungen angepasst, auch in allen älterenSchulen sind auf Antrag des Stadtarztes durch bauliche Veränderungund Verbesserung der Einrichtungen, soweit dies überhaupt möglich war,thunlichst günstige Verhältnisse hergestellt worden.

Seit dem Jahre 1888 ist auch in Stuttgart ein besonderer Stadtarztangestellt, der jedoch gleichzeitig Arzt am Bürger-Hospital und Prosectoram Katbarinen-Hospital ist.

In einigen grösseren Städten hat man ausserdem versucht, nebender Anstellung von Armenärzten durch Bereitstellung unentgeltlicherpoliklinischer Krankenpflege im Anschluss an die öffentlichen Kranken-anstalten dem Bedürfniss nach armenärztlicher Hilfe Kechnung zu tragen.

Nach alledem unterliegt es keinem Zweifel, das wir, was die Bereit-stellung eines sachverständigen hygienischen Beiraths für die Communenbetrifft, hinter den auf diesem Gebiet inzwischen in andern Ländern ge-machten Fortschritten, wo die Gemeindeärzte, wie beispielsweise inOesterreich geradezu das Fundament des gesetzlich neu organisirtenSanitätsdienstes darstellen, erheblich zurückgeblieben sind.

Was die Besoldungsverhältnisse der Communal- (Armen-) Aerztebetrifft, so sind diese in den einzelnen Ländern und Landestheilensehr verschieden und lassen kein directes Verhältniss zur Zahl derUnterstützungsbedürftigen erkennen. Sie entsprechen daher nur seltenden an die Armenärzte gestellten Anforderungen. So zahlte, um nureinige Daten herauszugreifen, ein allerdings kleines Städtchen imRegierungsbezirk Arnsberg jedem ihrer Armenärzte ein Jahresgehalt von22 Mark 50 Pfennig. Im Regierungsbezirk Minden betrugen die Gehälterder Armenärzte im Kreise Wandsbrück 42 bis 215 Mark; im Ganzenwurden für 12 Armenärzte 1451, also im Durchschnitt etwas über120 Mark verausgabt. In andern Kreisen gingen die Gehälter bis auf30 Mark herunter. Ebenso niedrig wie im Regierungsbezirk Minden sinddie Gehälter in andern Bezirken (Münster, Oassel u. a.); hier wie dortsind sie vielfach nicht ausreichend, um nur die baaren Auslagen zudecken. Etwas günstiger liegen die Besoldungsverhältnisse der Armen-

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