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ist der Bezirksarzt zur Mitwirkung der Ueberwachung der Pflege-Kinderberufen, zu welchem Zweck er sich bei passender Gelegenheit zu ver-gewissern hat, ob diese in Bezug auf Aufsicht, Schutz, Verpflegungund ärztlichen Beistand nicht vernachlässigt sind, und geeignetenfallsAnzeige zu machen. Endlich hat der Bezirksarzt in Baden die Kreis-Pflegeanstalten seines Bezirks halbjährlich zu besichtigen und bei derBesichtigung vorgefundene Mängel und Unzuträglichkeiten zur Kenntnissdes Kreishauptmanns zu bringen.
Im Grossherzogthum Hessen ist es nur ein Thcil der Gemeinden,der durch Verträge mit Aerzten für ärztliche Behandlung seiner armenKranken Sorge trägt.
Im Grossherzogthum Sachsen-Weimar sind die Bezirksärzte nach§ 4 der Medicinal-Ordnung zur Behandlung der armen Kranken ihresBezirks, sowie der Pfleglinge der grossherzoglichen Waisenanstalt ver-pflichtet, und zwar dürfen sie bei diesen Besuchen Transportkosten nichtin Anspruch nehmen, wohl aber Tagegelder, die sie im ersteren Fallbei den Gemeinden, im letzteren Fall beim Waisenhaus zu liquidirenhaben. Das Gehalt dieser weimarischen Amtsphysiker schwankt je nachder Grösse der 26 Kreise zwischen 490 und 990 Mark, und nur dieersten Bezirksärzte in Weimar und Eisenach erhalten etwas höhereGehälter.
In Elsass-Lothringen haben die Contonalärzte, die nach Einführungder deutschen Verwaltung durch Anstellung der Kreisärzte einen Theilihrer Functionen eingebüsst haben, neben den armenärztlichen impfärzt-liche, gerichtsärztliche und medicinalpolizeiliche Functionen. Der Be-zirkspräsident, dessen Bestätigung die Cantonalärzte ebenso wie die Ge-meindeärzte und dessen Assistenzärzte in den Städten unterliegen, setztdie Amtsbezirke, die Wohnsitze und die Gehälter derselben fest. DieObliegenheiten der Cantonalärzte in Unter - Elsass wurden festgesetztdurch die Oantonal-Aerzte-Ordnung vom 15. Juni 1891.
Was die Bereitstellung von Armenärzten in Preussen, namentlichauch für den ländlichen Theil der Bevölkerung betrifft, so sind in dieserHinsicht die westlichen Provinzen erheblich günstiger gestellt als dieöstlichen. Dabei waltet in den westlichen Provinzen das Bestreben vor,armen ärztliche Behandlung und Impfung möglichst in einer Hand zuvereinigen, um auf diese Weise die Kosten für die Armenkrankenpflegezu verringern. So wurde im Regierungsbezirk Arnsberg bereits in denfünfziger Jahren seitens der Regierung die Vereinigung der Armenarzt-mit den Impf arztstellen empfohlen, um durch Verschmelzung beider dieBereitstellung ärztlicher Hilfe für arme Kranke zu erleichtern und viel-fach erst zu ermöglichen, und dasselbe geschah noch neuerdings imRegierungsbezirk Trier. Vielfach fungiren die Armenärzte in den west-lichen Provinzen gleichzeitig auch als Schulärzte.
In der Rheinprovinz specicll kann die Armenkrankenpflege auchauf dem Lande als im Allgemeinen geregelt angesehen werden, zumaldort auch die Gemeinde-Diakonic durch Schwestern auf dem Lande