Specielle Kranken Versorgung für Unbemittelte. 235
In zweiter Linie würde die Mithilfe des Vaterländischen Frauenvereinsbei der Unterstützung der Angehörigen Erkrankter in Frage kommen inErgänzung der wenig zureichenden Familienunterstützung, zu der dieKrankenkassen gesetzlich verpflichtet sind. Eine Ergänzung dieser Fa-milienunterstützung ist nicht blos im wirthschaftlichen Interesse dieserFamilien dringend erforderlich, sondern auch direct im gesundheitlichenInteresse der Insassen der Heilstätten gelegen, die ■ nur, wenn sie ihreAngehörigen ausreichend versorgt wissen, diejenige Ruhe und Zufrieden-heit haben werden, die die Voraussetzung einer günstigen Einwirkungaller hygienischen und diätetischen Maassnahmen bildet. Auch bei derBeschaffung der erforderlichen Ausrüstung der Kranken selber wird dieMitwirkung des Vaterländischen Frauenvereins erwünscht sein.
Niemals darf über dem Streben nach Entlastung der Kranken-anstalten die wichtige Sorge ausser Acht gelassen werden, die Bewah-rung, Cur und Verpflegung im Falle der Heilbarkeit nicht eher zu unter-brechen, als bis der Kranke wieder in den Vollbesitz seiner körperlichenund geistigen Kräfte gelangt ist. Ganz besonders ist es die zn früh-zeitige Entlassung armer Geisteskranker, die ebenso sehr den Einzelnenwie die Gesammtheit schädigt und um so bitterer sich rächt, wenn solcheKranke in Folge mangelnder Fürsorge entweder dem Verbrechen in dieArme getrieben werden, oder dem socialen Elend verfallen, bis sie vonNeuem wieder der Anstalt überwiesen werden.
Zu den Maassnahmen, die eine Erleichterung der Armenkranken-pflege bezwecken, gehört endlich noch die Errichtung sogenannter Kranken-Mobilien-Magazine, wie solche Einrichtungen bereits seit längerer Zeit inder Schweiz, in Frankreich und vereinzelt auch bei uns durch die InitiativeEinzelner (Hecker in Weissenburg i. Eis., Hensgen in Siegen) oder derZweigvereine des Vaterländischen Frauen Vereins ins Leben gerufen sind.Beispielsweise waren im Canton Zürich im Jahre 1890 von 119 Gemeindenbereits 95 mit derartigen Magazinen versehen und im GrossherzogthumBaden waren von 224 Zweigvereinen des Vaterländischen Frauenvereins95 im Besitz von Krankenpflegegeräthschaften. Diese Magazine habenden Zweck, die vom Arzte verordneten Apparate und Gerätschaften —Badewannen, Eisbeutel, Irrigatoren, Drahtschienen, Luft- und Wasser-kissen, Thermometer, Fahrstühle, Hebeapparate u. a. — den Armen-verbänden oder den unbemittelten Kranken selber leihweise zu überlassen.Voraussetzung ist jedesmalige gründliche Reinigung bezw. Desinfectionderselben nach stattgehabtem Gebrauche. Gemeinden, Krankenkassen,wohlthätige und gemeinnützige Vereine würden sich zweckmässig zurEinrichtung und Unterhaltung von Kranken-Mobilien-Magazinen vereinigen.Ein besonderes Bedürfniss für derartige Einrichtungen wird sich namentlichin kleineren Städten und solchen ländlichen Gegenden geltend machen,die mit allgemeinen Krankenanstalten nur spärlich ausgestattet sind.
Die Fürsorge für Sieche (unheilbare Kranke) und Gebrechliche lässtin den meisten Provinzen Preussens, insbesondere auch in Pommern,