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Bereitstellung besonderer Siechen- und Reconvalescentenhäuser gleich-zeitig auch einem wirtschaftlichen ßedüfniss.
Eine andere Art der Entlastung ist in der Ausdehnung der Fa-milienpflege gegeben, nur wird es nicht immer leicht sein, hierfür geeig-nete und bereite Familien ausfindig zu machen. So werden Taubstummeund Blinde nach erfolgter Ausbildung am besten in geeigneten Familienuntergebracht, wo sie in dem erlernten Gewerbe beschäftigt werdenkönnen. Dieselbe Art der Unterbringung kann sich für Idioten undruhige Irre empfehlen, soweit nicht hier Unterbringung und Beschäftigungin besonderen Anstalten vorgezogen wird. Auch hinsichtlich der eigent-lichen Geisteskranken und Idioten hat die Familienpflege in den letztenJahren eine grössere Ausbreitung gewonnen. Dass hierfür nur ruhigeKranke, abgelaufene Fälle, bei denen ernstere Erregungszustände nichtmehr zu befürchten sind, geeignet sind, liegt ebenso auf der Hand, wie dieandere Voraussetzung, dass die Pflegeeltern hierzu besonders geeignet seinmüssen, und dass für die Kranken Arbeitsgelegenheit vorhanden seinmuss. Um die nothwendige und fortlaufende Controle derselben zu er-möglichen, erscheint es räthlich, solche Familien-Pflege-Colonien zu-nächst an die Irrenanstalten anzugliedern und mit der Unterbringungsolcher ruhigen Kranken zunächst in der Umgebung dieser Anstaltenvorzugehen, wie es seitens der Berliner Irrenanstalten in den letztenJahren geschehen ist.
Auch eine Reihe specieller Bedürfnisse der Armenkranken pflege, wiedie Errichtung von Heilstätten für unbemittelte Lungenkranke, für scrofu-löse Kinder in den See- und Soolbädern sind berufen, entlastend auf dieallgemeinen Krankenanstalten zu wirken, weshalb die Förderung aller der-artigen Unternehmungen im wohlverstandenen Interesse der Gommuncngelegen ist, wie nicht minder die Förderung aller derjenigen Bestrebun-gen, die, wie die Einrichtung von Ferienkolonien, von Jugend- undVolksspielen die Widerstandsfähigkeit der heranwachsenden Generationzu heben und damit die Erkrankungsziffer herabzusetzen geeignet sind.Wie die öffentliche Armenpflege ist auch die private berufen, diesenBestrebungen ihre Unterstützung zuzuwenden. In dieser Richtung ver-dient die bereitwillige und zielbewusste Mitwirkung der Vereine vomRothen Kreuz bei der Errichtung von Volksheilstätten für Lungenkrankebesondere Erwähnung und Anerkennung. Diese Unterstützung wii'd sich,von der Errichtung eigener Heilstätten abgesehen, einmal darauf zurichten haben, dass alle diejenigen Kranken, für die Communen, Kranken-kassen und Invaliditätsanstalten nicht eintreten, rechtzeitig den Heilstättenzugeführt werden. In Frage würden hier Dienstboten, fand- und forst-wirtschaftliche Arbeiter, die nicht dem Kranken Versicherungszwangunterliegen, desgleichen kleine Handwerker kommen, die, wie alleHausgewerbetreibende und die in eigener Behausung thätigen Wäsche-rinnen, Plätterinnen, Schneiderinnen u. s. w. der Invaliditätsversicherungnicht unterworfen, sondern nur berechtigt sind, sich selbst zu versichern.