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Unterlassungen, wie auch Mängel in der Verpflegung besonders da, wobestimmte Kostformen nicht vorgeschrieben sind, keine seltenen Vor-kommnisse.
Ueber das Verhältniss der erforderlichen Krankenbetten zur Bevöl-kerungsziffer fehlt es an zuverlässigen Zahlen, und zwar desshalb, weil,wie erwähnt, bisher nur ein kleiner Theil der anstaltsbedürftigen Kran-ken den allgemeinen Krankenanstalten überwiesen wird. Nach den Mit-theilungen des „statistischen Jahrbuchs deutscher Städte" entfielen 1889in Hamburg auf je 1000 Einwohner etwa 5 Betten der sämmtlichenallgemeinen Krankenanstalten, in Berlin etwas über 4, in Köln 5,7, inStuttgart 6, in Potsdam 6,8. Da diese Zahlen sich überwiegend nurauf die unbemittelten Bovölkerungsklassen beziehen, wird das wirklicheBedürfniss als ein erheblich höheres anzunehmen sein, zumal das Kran-kenversicherungsgesetz eine zunehmende Inanspruchnahme der Kranken-anstalten zur Folge hat. Zu berücksichtigen bleibt hier, dass diesesBedürfniss nicht überall das gleiche ist, da die Erkrankungshäufigkeit jenach der Oertlichkeit, nach der Zusammensetzung der Bevölkerung, demGrade des Wohlstands, dem Vorwiegen oder Zurücktreten der Dichtig-keit des Zusammenwohnens u. s. w. verschieden ist. Immerhin sind diehierdurch bedingten Verschiedenheiten keineswegs so erheblich, um dieausserordentlich grossen Ungleichheiten begründet erscheinen zu lassen,die die verschiedenen Gegenden in der Ausstattung mit allgemeinenKrankenanstalten aufweisen.
Nach dem statistischen Handbuch für den preussischen Staat(Bd. IL S. 410) kamen 1891 in den preussischen Regierungsbezirkenauf je 100 000 Einwohner folgende Zahlen von Krankenbetten in denallgemeinen öffentlichen und privaten Krankenanstalten: Stade 92,Bromberg 94, Gumbinnen 94, Frankfurt a./O. 121, Posen 126, Merse-burg 138, Köslin 143, Lüneburg 144, Liegnitz 150, Erfurt 156, Marien-werder 157, Hannover 164, Magdeburg 166, Potsdam 169, Oppeln 175,Königsberg 185, Cassel 191, Danzig 197, Stettin 199, Hildesheim 222,Schleswig 229, Osnabrück 263, Stralsund 266, Breslau 332, Arnsberg 338,Aachen 339, Düsseldorf 364, Sigmaringen 387, Minden 413, Berlin 437,Köln 499, Münster 569.
Es erhellt aus dieser Zusammenstellung, dass die Ausstattung mitKrankenanstalten in grossen Theilen der Monarchie eine unzureichendeist, und dass auf diesem Gebiet noch ausserordentlich viel zu thunbleibt. Zu einem Theil dürfte in Uebereinstimmung mit Brückner dieUrsache darin zu finden sein, dass es an gesetzlichen Bestimmungen fehlt,welche die öffentlichen Verbände zur Unterhaltung geeigneter und aus-reichender Anstalten verpflichten, soweit es sich nicht um anstaltspflege-bedürftige Geisteskranke, Epileptische u. s. w. handelt. Wenn auchnicht verlangt werden kann, dass jede Gemeinde ihren Kranken eineigenes Krankenhaus zur Verfügung stellt, so muss doch gefordert wer-den, dass überall Vorbereitungen dahin getroffen werden, dass bei ein-