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2,2 (1903)
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231
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Specielle Krankenversorgung' für Unbemittelte. 231

mehrung immer noch nicht eine dem Bedürfniss entsprechende ist, dassdie weitere Vermehrung derselben in den meisten Ländern ein dringendesErforderniss der öffentlichen Gesundheit ist, wird allgemein zugegeben.

Ausser in dem grössten Theil der östlichen Provinzen Preussensliegen die Verhältnisse in dieser Beziehung besonders ungünstig in einemTheil der Provinz Hannover und in Theilen der Regierungsbezirke Wies-baden und Cassel.

Was die Städte und deren communale Krankenhäuser betrifft, sogiebt es, und zwar nicht blos im Osten der Monarchie, immer noch einegrosse Zahl von Städten, die eine allgemeine Krankenanstalt überhauptnicht besitzen, sondern ihre Kranken nöthigenfalls in Miethswohnungenunterbringen, oder in ihren Armenhäusern nothdürftig eingerichteteRäume zur Aufnahme von Kranken bereit halten. Noch häufiger, undin den kleinen Städten fast durchweg, geschieht es, dass die Kranken-häuser von Alters her gleichzeitig der Pflege alter und gebrechlicherLeute dienen. Als eine sehr bedenkliche Aushülfe muss es erachtetwerden, wenn in einigen Fällen mit einem Herbergswirth ein Abkommendahin getroffen wurde, vorkommenden falls die erkrankten Ortsarmen undMitglieder von Krankenkassen aufzunehmen und zu diesem Zweck einbesonderes Zimmer bereit zu halten, wie solche Fälle vereinzelt berichtetwerden.

Von diesen Krankenhäusern ist nur ein Theil in der Lage, Kreis-kranke aufzunehmen, schon deshalb, weil die Zahl der Betten meistenseine sehr beschränkte ist. Es kommt hinzu, dass dieselben seitens derKreise vielfach, und nicht mit Unrecht, für ungeeignet erachtet werden.Und in der That ist ein grösserer Gegensatz kaum denkbar, als zwischenden Blusteranstalten, wie sie die neuern Krankenhäuser vieler grossenStädte wie auch einzelner Kreise darstellen, und den Krankenhäusernvieler kleinen Oommunen, namentlich im Osten der Monarchie. Invielen Fällen der letzteren verdienen diese Häuser, in denen gelegent-lich und meist nur bei Unglücksfällen oder plötzlichen schweren Er-krankungen Kranke untergebracht werden, nicht den Namen einesKrankenhauses.- Abgesehen von den baulich vielfach ungünstigen Ver-hältnissen, der Mangelhaftigkeit ihrer Einrichtung und Ausrüstung,wird ein Verständniss für die Forderungen und Aufgaben der Kranken-haushygiene nicht bei allen Leitern dieser Anstalten, namentlich nichtin den kleineren Städten, angetroffen. Es kommt hinzu, dass dasWarte- und Pflegepersonal in Fällen, wo nicht Diakonissen oderSchwestern die Pflege ausüben, in der Mehrzahl jeder technischen Vor-bildung entbehrt; meist sind es frühere Handwerker oder Arbeiter,bisweilen auch ledige weibliche Personen derselben Volksklasse, diediese schlecht dotirten Krankenhauswärterstellen bekleiden, und die aus-zubilden in der Regel weder das Krankenmaterial noch die Befähigungder Betreffenden ausreicht. In Folge dieser ungenügenden Vorbildung,verbunden mit einer ebenso ungenügenden Kenntniss der ökonomischenLeitung, sind fehlerhafte Ausführungen der ärztlichen Anordnungen und