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2,2 (1903)
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230 Roth,

die auch in dieser Beziehung vielfach zweckentsprechend eingerichtetsind, wurde bereits erwähnt.

Während bei uns im Allgemeinen ländliche Krankenhäuser, seitenseinzelner oder mehrerer Gemeinden errichtet, mit Ausnahme der Industrie-bezirke zu den Seltenheiten gehören, bestehen im Grossherzogthum Hessenin einer grösseren Zahl der bedeutenderen Landgemeinden Krankenhäusermit zum Theil genügenden Einrichtungen, und nur in einigen entlegenerenKreisen macht sich das Bedürfniss nach Vermehrung der Krankenhäusergeltend. Im nördlichen Bayern haben 47 Gemeinden eigene Kranken-anstalten, dazu kommen 41 Districtskrankenhäuser mit durchschnittlich15 Betten; ausserdem sind hier alle Gemeinden verpflichtet, besondereKrankenstuben zu halten, deren zweckentsprechende Ausstattung controlirtwird. Am häufigsten ist die Verpflegung der Kranken in den Districts-krankenhäusern, die allen Anforderungen entsprechen, und deren leitenderArzt in der Regel der Bezirksarzt ist, wenn sich das Krankenhaus amWohnsitz desselben befindet. Das südliche Bayern hat 90 solcher Districts-krankenhäuser, deren Einrichtung und Unterhaltung Sache der Districts-gemeinden ist. Da die Verpflegungsgebühr in diesen Krankenhäuserneine sehr niedrige ist, wird von der Wohlthat derselben bei Unterbringungarmer Kranker gern Gebrauch gemacht.

Von den preussischen Provinzen weisen verhältnissmässig die meistenKrankenhäuser auf dem Lande die Provinzen Rheinland und Westfalenauf. Die grosse Mehrzahl dieser Krankenhäuser ist Eigenthum kirch-licher Gemeinden, kirchlicher Vereine, milder Stiftungen und geistlicherGenossenschaften, wie auch die Krankenpflege in denselben sich vorzugs-weise in den Händen von Mitgliedern geistlicher Genossenschaften undOrden befindet. Viele dieser Krankenhäuser auf dem Lande dienengleichfalls zur Unterbringung alter erwerbsunfähiger Personen. Von denca. 170 Krankenhäusern der Provinz Westfalen liegt etwa ein Fünftelin ländlichen Ortschaften. Im Regierungsbezirk Münster, der am reich-sten mit Krankenhäusern ausgestattet ist, begegnen wir Krankenhäusernauch in ländlichen Ortschaften, in denen ein Arzt nicht ansässig ist, sodass der nächstwohnende Arzt die ärztliche Leitung ausübt. Dasselbeist vereinzelt auch im Regierungsbezirk Oppeln der Fall, wo von den116 im Jahre 1894 vorhandenen Krankenanstalten 60 in ländlichen Ort-schaften und zwar hauptsächlich im Industriebezirk sich befanden. Inandern Bezirken, beispielsweise im Regierungsbezirk Minden, macht sichder Unterschied in der Versorgung mit Krankenhäusern je nach der Con-fession der Bewohner dahin geltend, dass diejenigen Theile des Bezirks,deren Bevölkerung vorwiegend evangelisch ist, hinter denjenigen Theilen,die eine vorwiegend katholische Bevölkerung haben, zurückstehen. InHannover sind in einigen wenigen ländlichen Gemeinden Krankenhäuser,die theils von Ortsarmenverbänden, theils von kirchlichen Verbändenbegründet sind und von denselben unterhalten werden; im Ganzen findensich in der Provinz 17 solcher ländlichen Krankenhäuser.

Dass die Zahl der Kreis-Krankenhäuser trotz ihrer stetigen Ver-

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