Specielle Krankenversorgung für Unbemittelte. 223
vermittelst ehrenamtlicher Kräfte und bezahlter Beamten geübt wird,auf dem Wege der Selbstverwaltung auch auf dem Lande einzurichtenund mit der staatlichen Aufsicht in Verbindung zu bringen, ist eindringendes Bedürfniss. Auch die Aufsicht, die nach dem Gesetz diehöheren Verwaltungsbehörden auszuüben haben, bedarf nach der sanitäts-polizeilichen Seite einer Ergänzung, in sofern es nothwendig ist, dassalle Einrichtungen, die der öffentlichen Armenpflege dienen, mit Ein-schluss der Armenhäuser und Hospitäler, der Siechen-, Waisen- undBettungshäuser bezüglich Einrichtung und Verpflegung der Oontrole seitensdes Medicinalbeamten dauernd unterstellt werden.
Es muss ferner darauf hingewirkt werden, dass überall da, woAerzte auf dem Lande ansässig sind, dieselben seitens eines grösserenVerbandes als Armenärzte verpflichtet werden, und dasselbe gilt fürsolche Ortschaften, die in der nächsten Umgebung der Städte gelegensind; für die übrigen Ortschaften würden die nächst wohnenden Aerzteentsprechend zu verpflichten und die betreffenden Gemeinden oder Ver-bände zur Bestreitung der Arzt- und Arzneikosten, sei es in voller Höheoder in einem bestimmten Verhältniss, heranzuziehen sein.
Für diese Bereitstellung nicht bloss armenärztlicher, sondern über-haupt ärztlicher Hilfe und deren Vermehrung auf dem Lande sprechenneben allgemeinen hygienischen und socialpolitischen Gründen auch solchenationalöconomischer Natur: von dem volkswirtschaftlichen Schadenabgesehen, den die Nichtzuziehung ärztlicher Hilfe bedeutet, unterliegtes keinem Zweifel, dass das Emporwuchern der Kurpfuscherei, ganzbesonders auf dem Lande, das Ueberhandnehmen der kurirenden Schäfer,Lehrer und Wunderdoctoren, der Urinbeschauer, Naturheilkünstler undwie sie sich sonst nennen, seinen wesentlichen Grund in dem Mangelärztlicher Hilfe hat und in der Schwierigkeit, solche zu erlangen. AVobestimmte Zahlen vorliegen, konnte fast überall eine Zunahme der Kur-pfuscherei, und zwar eine recht erhebliche, nachgewiesen werden. Sovermehrte sich im Königreich Sachsen die Zahl der gewerbsmässigenKurpfuscher von 323 im Jahre 1876 auf 503 im Jahre 1887 und 616im Jahre 1892, und zwar betraf diese Zunahme sämmtliche Regierungs-bezirke, am stärksten die Bezirke Zwickau und Dresden.
Auch ist es Thatsache, dass die Verbreitung und das Ansehen derKurpfuscher und folgeweise auch der durch dieselben angerichtete Schadenauf dem Lande im Allgemeinen grösser ist als in den Städten. Beieiner Untersuchung dieser Verhältnisse für den Regierungsbezirk Oppeln,an der sich etwa ein Drittel der Aerzte betheiligte, wurden 67 gewerbs-mässige Kurpfuscher gezählt, von denen 49 auf das platte Land kamen.
Aus den periodisch-statistischen Erhebungen über das Heilpersonalergiebt sich für Preussen, dass der Andrang der Aerzte nach den grossenStädten in der Zunahme begriffen ist, dass dagegen für die Bevölkerungin den kleinen Städten und auf dem Jjande die Beschaffung ärztlicherHilfe, immer schwieriger und kostspieliger geworden ist. Bezüglich derVertheilung der Aerzte nach der Grösse der Gemeinden ergiebt sich,