Druckschrift 
2,2 (1903)
Entstehung
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222
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222 Roth,

gelegene Krankenhäuser mildthätiger Stiftungen oder Universitäts-Klinikenzur unentgeltlichen Aufnahme solcher Kranken zur Verfügung stehen,werden die ortsarmen Kranken, und das ist die Regel, in ihren Wohnungenbelassen, da die Ueberwcisimg an auswärtige Krankenanstalten in derRegel erhebliche Kosten verursacht und meist nur entweder auf An-ordnung der vorgesetzten Behörde oder boL schweren operativen Fällenoder bei ansteckenden Krankheiten stattfindet. Dabei ist zu berück-sichtigen, dass es noch heute eine grössere Zahl, namemW.h von privatenKrankenhäusern giebt, die statutarisch die Aufnahme ansteckende? Krankenablehnen, eine Verkennung des ersten und wichtigsten Zweckes jed^ sKrankenhauses, durch möglichst frühzeitige Aufnahme und Isolirungsolcher Kranken einer Verbreitung der verschleppbaren und übertrag-baren Krankheiten entgegenzuwirken.

Tritt der Fall ein, dass ein Ortsarmer oder Zugereister plötzlich sokrank wird, dass seine Transportfähigkeit fraglich erscheint, so befindetsich die Mehrzahl der ländlichen Gemeinden in Preussen in der grösstenVerlegenheit. Ist ein Armenhaus vorhanden, so ist doch nur seltenJemand da, der die Wartung und Pflege übernehmen könnte, ganz ab-gesehen davon, dass die gewöhnlichen Armenhäuser zur Aufnahme solcherKranken gänzlich ungeeignet sind. In diesem Falle bleibt nichts anderesübrig, als dem Kranken gegen Entgelt einen Wärter zu stellen oder ihnin einer Familie unterzubringen, die die Wartung und Pflege zu über-nehmen bereit ist, beides Eventualitäten, deren Verwirklichung ausserhalballer Berechnung und deren Durchführung nur unter besonders günstigenVerhältnissen möglich ist. Dass die Zuziehung ärztlicher Hilfe auf demLande in allen diesen Fällen in der Regel erst sehr spät oder gar nichterfolgt, fällt um so weniger auf, als auch diejenigen, denen ihre öcono-mische Lage es gestatten würde, einen Arzt in Krankheitsfällen zu Rathezu ziehen, mit dieser Zuziehung möglichst lange zögern oder auch ganzdavon absehen, besonders wenn ein Kurpfuscher, wie in der Regel, inder Nähe ist. Es kommt hinzu, dass die Kosten für Zuziehung ärzt-licher Hilfe auf dem Lande, ganz besonders in denjenigen Gegenden,wo die iWzte sehr zerstreut wohnen, wie in Ost- und Westpreussen,Posen und Pommern, und wo auf dem Lande nur erst vereinzelt Aerzteansässig sind, vielfach nicht unerhebliche sind. Während in den übrigenLandestheüen Preussens die Kosten für die offene Armenpflege von denGemeinden bezw. den Gesammtarmenverbänden getragen werden, erhaltenin den drei Oasseier Aemtern die Ortsarmen auf Grund landesherrlicherStiftungen freie Arznei vom Staat, der zugleich auch die Armenärztebesoldet.

Es ergiebt sich hieraus, dass die offene Armenkrankenpflege ineinem grossen Theil der Monarchie in erster Linie von der Einsicht unddem guten Willen des Gemeindevorstandes abhängig ist.

Dieser Mangel wird dadurch gesteigert, dass gegenüber den heutigenOrtsarmenverbänden, namentlich auf dem Lande, die Aufsicht eine un-zureichende ist. Eine solche Aufsicht, wie sie in den Städten meistens