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2,2 (1903)
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219
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Specielle Krankenversorgung für Unbemittelte. 219

einheitlichem Zusammen- oder in einem organischen Nebeneinander-wirken, wie es beispielsweise seitens des badischen Frauenvereins ge-schieht, der als anerkanntes Organ in allen Fragen der ergänzendenArmen- und Waisenpflege und verwandter Gebiete segensreich wirkt,wie desgleichen seitens einer Reihe von Zweigvereinen der VaterländischenFrauenvereine (Elberfeld, Krefeld, Cassel, Stettin), um so segensreicherwird ihre Liebestbätigkeit sich gestalten.

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Wie in der Armenpflege müssen wir auch in der Armenkranken-pflege unterscheiden zwischen der Krankenbehandlung und Krankenpflegeals solcher und der vorbeugenden Armenkrankenpflege. Letztere fälltmit der präventiven Armenpflege zusammen, soweit deren Bestrebungendarauf gerichtet sind, die den Armen drohenden Krankheitsursachenmöglichst aus dem Wege zu räumen, das Erkranken der ärmern Be-völkerung nach Möglichkeit zu verhüten.

Neben der Sorge für eine rationelle Ernährung mit Einschluss derBeseitigung der Unmässigkeit, namentlich im Alkoholgenuss, der Bereit-stellung guter und billiger Wohnungen gehören hierher tadellose Haus-und Gemeinde-Einrichtungen, die auch der übrigen Bevölkerung zu Gutekommen, und die einen um so wirksameren Schutz gegen Seuchen ge-währen, je sachgemässer diese Anlagen eingerichtet sind und je sorg-fältiger sie überwacht werden. Ausser den Einrichtungen für Wasser-versorgung, für Beseitigung der festen und flüssigen Abfallstoffe gehörenhierher alle Bestrebungen, die darauf abzielen, den Sinn für Reinlichkeitin der ärmeren Bevölkerung zu heben, vor Allem also die Bereitstellung-zweckentsprechender Badeeinrichtungen in Gemeinde, Schule und Haus.An diesen Aufgaben der vorbeugenden Armenkrankenpflege sind nebenden Gemeinde-Aerzten und der Gemeinde-Diakonie vor Allem auch dieVereine vom rothen Kreuz mitzuwirken berufen.

Die sogenannte offene Armen-Krankenpflege ist auf dem Landeüberall da eine mangelhafte und unzureichende, wo Armenärzte nichtzur Verfügung sind und wo eine Gemeinde-Diakonie nicht eingerichtetist. Unter dieser. Mängeln leidet, wie erwähnt, ein grosser Theil deröstlichen Provinzen Preussens, wo über Fälle ungewöhnlicher Härte undRücksichtslosigkeit seitens bäuerlicher Ortsarmenverbände vielfach berichtetwird, wo bei acuten Krankheiten ein Arzt von den Armen verbänden nurausnahmsweise zugezogen wird und zumeist nur chronisch Kranke, wennsie dem Siechthum verfallen und der Gemeinde lästig geworden sind oderschwere operative Fälle einem Krankenhause überwiesen zu werdenpflegen.

Abgesehen von Elsass-Lothringen, wo auf dem Lande eine geord-nete Krankenpflege dadurch gewährleistet ist, dass die Kantonalärzte zurunentgeltlichen Behandlung aller armen Kranken verpflichtet sind und zu