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den von 23808 im Jahre 1882 auf 8605 im Jahre 1890, und in ganzDeutschland wurden im Jahre 1890 9456 Corrigenden weniger eingelie-fert als im Jahre 1885; das macht an Kosten l 3 / 4 Millionen Mark, diedie deutschen Länder für die Insassen der Correctionsanstalten wenigerzu zahlen hatten als 1885.
Soll aber die private Armenpflege und Wohlthätigkeit mit ihrenvielen, das gleiche Ziel verfolgenden Vereinen und Bestrebungen nichtzu einem Unsegen werden, soll sie ihren Zweck einer harmonischen Er-gänzung der öffentlichen, ausschliesslich auf das Nothwendige be-schränkten Armenpflege erfüllen, so ist erstes Erfordcrniss eine orga-nische Verbindung der privaten, kirchlichen und amtlichen Armen-pflege. Auch in Rücksicht auf den Erwerb des Unterstützungs-wohnsitzes ist es wichtig, dass die private Wohlthätigkeit in engsterVerbindung mit der öffentlichen Armenpflege arbeitet; denn die zwei-jährige Frist, die zum Erwerb des Unterstützungswohnsitzes Vor-aussetzung ist, wird unterbrochen, wenn Jemand in dieser Zeit ausöffentlichen Mitteln Armenunterstützung erhält, nicht aber, wenn er vonPrivaten oder Vereinen unterstützt wird. So ist es nicht selten, dassLeute sich während der zur Erwerbung des Unterstützungswohnsitzesvorgeschriebenen Zeit von Privatvereinen unterstützen lassen, um danachan die amtliche Armenpflege heranzutreten. In vielen Städten ist dieseVerbindung der amtlichen und privaten Armenpflege darauf beschränkt ge-blieben, dass Vertreter der betreffenden Vereine Sitz und Stimme in derArmenbehörde haben oder doch zu den Sitzungen zugezogen werden, wäh-rend in andern Städten umgekehrt A r ertreter der amtlichen Armenpflegean der Geschäftsführung der Privat-Wohlthätigkeitsvereine theilnehmen.Auch ist eine regelmässige Auskunftsertheilung seitens der Vereine viel-fach vorgesehen. Erst vereinzelt ist es zur Schaffung eigentlicherCentrals teilen für Armenpflege und Wohlthätigkeit in den grössernStädten gekommen, nachdem das im Jahre 1883 in Dresden gegründete„Centralbureau für Armenpflege und Wohlthätigkeit", das allen Privatenund Vereinen bei Ausübung ihrer Wohlthätigkeit behiflich ist, sich alsvorzügliche Auskunftsstelle bewährt hatte, die alle wichtigen, principiellenVorfragen, die privatim gar nicht beantwortet werden können, wie Aufent-haltsdauer des Nachsuchenden, etwaige Bestrafungen, schon erhalteneUnterstützungen etc. erledigt. Ausser Dresden haben Halle, Elberfeld,Posen u. a. und neuerdings auch Berlin solche Oentralstellen für dieControle der Wohlthätigkeitsptlegc geschaffen, deren Geschäfte durcheinen Beamten des städtischen Armenbureaus besorgt werden, und denenjede seitens der Privat-Wohlthätigkeitsvereine gewährte Unterstützungangezeigt wird. In Berlin hatten sich im ersten Jahre des Bestehensder Centralstelle von den 300 Vereinen und Körperschaften, mit denendie Centralstelle in Verbindung trat, 160 den Bestrebungen derselbenangeschlossen.
Je mehr diese private Wohlthätigkeit, die vornehmlich eine vor-beugende sein soll, sich in den Dienst der Gemeinde stellt, sei es in