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2,2 (1903)
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217
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Specielle Krankenversorgung für Unbemittelte. 217

auf die Ausbildung von Krankenpflegerinnen gerichteten Bestrebungeneins der vornehmsten Ziele der Armenpflege sein.

Neben der Thätigkeit der Diakonissen, der Ordensbrüder undSchwestern, des Vaterländischen Frauen Vereins, der Vereine und Stiftun-gen zur Ausbildung von Krankenpflegerinnen dienen der vorbeugendenArmenpflege alle jene zahlreichen Vereine und Bestrebungen, die daraufabzielen, der Verarmung, der Unwirthschaftliehkeit und Unsittlichkeit,sowie der physischen Entartung entgegenzuwirken. Je mehr diese Ver-eine bestrebt sind, den Arbeiter auch wirtschaftlich selbstständig zumachen, um so sicherer werden sie dem letzten Ziel der Armenpflege,der Verarmung vorzubeugen, gerecht werden. Von besonderer Bedeutungsind deshalb die auf hauswirthschaftliche Erziehung des heranwachsendenweiblichen Geschlechts sowie die auf Hebung und Verbilligung der Volks-ernährung gerichteten Bestrebungen.

Die Verbreitung richtiger Grundsätze der Ernährung in den Kreisender arbeitenden Klassen ist um so wichtiger, als es feststeht, dass derArbeiter im Allgemeinen unrationell lebt und vielfach minderwerthigeNahrungsmittel einkauft, ohne von der Verkehrtheit seiner Lebensweiseüberzeugt zu sein. Auch lehrt die Erfahrung, dass, je ungenügender dieErnährung des Arbeiters, um so höher im Allgemeinen die Kosten desBranntweineonsums sich stellen. Deshalb verdienen neben der Verbreitungvolkswirtschaftlicher Kenntnisse besondre Unterstützung die auf die Er-richtung guter Speiseanstalten gerichteten Bestrebungen sowie ferner dieThätigkeit der Consumvereine und Einkaufsgenossenschaften, soweit siesich auf die Beschaffung der wichtigsten Lebensmittel und Bedarfsartikelfür den kleinen Mann und Arbeiter erstrecken, die für den Arbeiter eineErsparniss bedeuten, die bei einzelnen Artikeln bis zu 50 Procent beträgt.

Zu erwähnen sind hier noch die auf die Sorge für Obdachlose ge-richteten Bestrebungen. Hierher gehört die Aufnahme derselben instädtische Anstalten zur vorübergehenden Beherbergung für Nichtsess-hafte, mit der ausdrücklichen Verpflichtung zu entsprechender Arbeits-leistung, die Gewährung von Miethsunterstützungen, die nachträglicheMiethszahlung behufs Auslösung des sonst dem Vermiether verfallendenHausraths sowie die Vermittelung neuer Wohnungsgelegenheiten und dieneuerdings in den grössern Städten ins Leben gerufenen Wärmehallen.

Zur vorbeugenden Armenpflege gehören endlich auch die seitens derCommunen bezw. Kreise unterhaltenen Naturalverpflegungsstationen,sowie die Arbeitercolonien. Dass diese Anstalten, die sich jetzt,wenn auch in sehr verschiedener Dichtigkeit, über das ganze deutscheReich vertheilen mit Ausnahme von Mecklenburg-Schwerin, Reuss j. L.,Hamburg und Lübeck trotz mancher Schattenseiten im Allgemeinensegensreich gewirkt haben, geht daraus hervor, dass die Zahl der aufGrund der §§ 361 und 362 des Strafgesetzbuchs der Landespolizei-behörde überwiesenen Personen in einzelnen Bezirken von Jahr zu Jahrerheblich zurückgegangen ist. In Preussen sank die Zahl der Corrigen-