Speoielle Krankenversorgung für Unbemittelte. 215
leiteten Armenpflege gehört es, dass die Armenverwaltung in denjenigenFällen, in denen die statutenmässigen Leistungen der Krankenkassen ihrEnde erreicht haben, ohne dass eine Wiederherstellung des Kranken er-zielt ist, alsbald, soweit erforderlich, helfend eintritt und da, wo es sichum Kranke handelt, die zugleich der Invaliditätsversicherungspflichtunterliegen, veranlasst, dass die Versicherungsanstalt die Fürsorge fürdiese Kranken gemäss § 12 des Reichsgesetzes vom 22. Juni 1889übernimmt. Sache der Vorstände der Krankenkassen wird es sein, der-artige Fälle rechtzeitig zur Meldung zu bringen. Nothwendig erscheintdie Forderung, dass sich die Zahlung der Invalidenrente unmittelbar andas Aufhören der Krankenunterstützung anschliesst. Die jetzt vorhan-dene Lücke auszufüllen, ist nach dem "Vorgange der Vereinigungzur Fürsorge für kranke Arbeiter in Leipzig der Zweck besonderer Ver-einsbestrebungen geworden.
Eine private Armenpflege, die sich die Fürsorge für Unbemittelte,aber nicht im strengen Sinne der Armenpflege Hilfsbedürftige und Noth-leidende zur Aufgabe stellt, mit ihren auf die Verhütung der Arbeits-losigkeit, des Elends und Lasters, auf die Pflege von Kranken undWöchnerinnen, auf die Unterbringung kränklicher, schwächlicher undaufsichtsloser Kinder, auf die Sorge für gesunde Wohnungen und gere-gelte Miethszahlung, auf die Bereitstellung von Krankenpflegerinnen, aufdie Verbreitung volks- und hauswirthschaftlicher Kenntnisse u. a. gerich-teten Bestrebungen ist in einem grossen Theil der östlichen Provinzenauf dem Lande kaum in den ersten Anfängen vorhanden. Auch dieThätigkeit des Vaterländischen Frauenvereins, der im Jahre 1896 in842 Zweigvereinen 140470 Mitglieder umfasste und in dessen Dienst imJahre 1896 1386 Pflegerinnen thätig Avaren, erstreckt auf das platteLand sich immer noch viel zu wenig, und doch wäre auch hier nebender eigentlichen Krankenpflege ein reiches Feld der Thätigkeit in derBeaufsichtigung der Waisen, der Pflege- und Haltekinder, der Leitungvon Klcinkinder-ßewahranstalten, von Arbeits- und Sonntagsschulen, derEinrichtung und Unterhaltung von Bibliotheken, der Sorge für die Siechenund Gebrechlichen, für die Wöchnerinnen etc. gegeben. Eine Ausnahmemachen in dieser Beziehung die westlichen Provinzen, die industriellenTheile Schlesiens und einzelne grosse Landkreise, wie Breslau undKönigsberg, in denen Zweigvereine des Vaterländischen Frauenvereinsbereits vielfach auch auf dem Lande segensreich thätig sind.
In den westlichen Provinzen hat sich die private Armenpflege vor-zugsweise in den auf kirchlichem Boden erwachsenen zahlreichen Ver-einen und Genossenschaften entwickelt, die hier auf den verschiedenstenGebieten der Armen- und Armenkrankenpflege thätig sind. Ganz be-sonders entfalten die evangelischen und katholischen Vereine eine reicheund erspriessliche Thätigkeit in der geschlossenen Armen- und Kranken-pflege. Speciell mit der Waisenpflege beschäftigt sich der evangelischePestalozzi-Verein, der für geeignete Unterbringung der Waisen Sorge trägtund eine fortdauernde Controle ausübt.