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ganz besonders bei Mädchen, die in diesem Alter besondern Gefahrenausgesetzt sind, die bei rechtzeitiger Entfernung aus der Umgebung ver-mieden werden könnten. In Bayern stehen diese von geistlichen Ordenerrichteten und geleiteten Anstalten unter staatlicher Aufsicht und sindauch für solche Kinder bestimmt, die anders der Verwahrlosung anheim-fallen würden; hier'bedürfen auch, soweit die Pamilienpflege in Fragekommt, die Pflegeeltern in jedem Falle einer bezirksamtlichen Erlaub-niss, die zu versagen ist, wenn die Besorgniss besteht, dass das körper-liche und sittliche Wohl der Pfleglinge gefährdet ist. Das einzige Land,in dem die Criminalität Jugendlicher eine Abnahme zeigt, ist England,als dasjenige Land, in dem die Zwangserziehung seit lange eine bedeut-same Entwickelung gefunden hat, und wo im letzten Decennium nichtweniger als drei Gesetze zum Schutze der verwahrlosten Jugend erlassensind, während in Deutschland die Zahl der jugendlich A r erurtheilten (imAlter von 12 bis unter 18 Jahren) von 30791 (9,3 pOt.) im Jahre 1882auf 46496 (11 pCt.) im Jahre 1892 zugenommen hat.
Auch in der Gestaltung der offenen Armenpflege im engern Sinnezeigen die verschiedenen Landestheile und Provinzen erhebliche Unterschiede.Während in den Städten, soweit geeignete Kräfte zur Verfügung stehen, dasSystem der Elberfelder Armenpflege — die Unterstützung Arbeitsunfähigerund Kranker nach vorausgegangener sorgfältiger individueller Prüfung durchdie Armenpfleger, fortgesetzte Oontrole der Verhältnisse der Armen durchdie Pfleger, Beschränkung des Geschäftskreises der Pfleger auf die Sorgefür eine möglichst kleine Zahl von Familien oder Einzelstehenden, welchein der Regel vier nicht überschreiten soll, und Arbeitsnachweisung andie'Arbeitsfähigen — mehr und mehr an Ausbreitung gewonnen undneben einer Verminderung der Ausgaben zu einer intensivei-en Gestaltungder offenen Armenpflege geführt hat, liegen die Verhältnisse in denkleinen und mittelgrossen Städten und ganz besonders auf dem plattenLande vielfach ausserordentlich ungünstig. Zu dem häufig gänzlichenMangel an Verständniss für die Aufgaben der Armenpflege, für die Zieleund Zwecke der Socialhygiene gesellt sich namentlich in den Bezirkendes Ostens, als die Handhabung einer erfolgreichen Armen- und Armen-krankenpflege ausserordentlich erschwerend, das Fohlen einer Gemeinde-Diakonie, sowie das Fehlen fest angestellter Armenärzte. Relativ bessergestaltet sieh'die Armenfürsorge auf solchen Gütern, wo die Handhabungder Armen- und Armenkrankenpflege nicht als Armenlast geübt, sondernals eine auf dem persönlichen A 7 erhältniss des Gutsherrn zu seinen Leutenberuhende Standespflicht angesehen wird. Im Uebrigen kommen hierneben Geldunterstützungen Zuwendungen von Naturalien, von Ackerland,von Feuerung, sowie Miethsunterstützungen in Anwendung. Vielfachwerden Hilfsbedürftige, soweit sie nicht in Anstalten der Gemeinde, derhöhern Verbände oder der Wohlthätigkeitsanstalten Aufnahme finden, beiarmem Familien gegen Entschädigung und Lieferung der notwendigstenLebensmittel seitens der Gemeinden untergebracht.!
Zu den bisher vielfach vernachlässigten Aufgaben einer richtig ge-