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2,2 (1903)
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212
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212 Roth,

derselben in Familienpflege kommt die Abgabe der Waisenkinder an denMindestfordernden auch heute noch ausnahmsweise vor, und zwar nicht blosauf dem Lande, sondern auch in den Städten kein Wunder, dass solcheKinder vielfach verkommen und verwahrlosen. Voraussetzung der Fa-milien pflege ist, dass die Pflegeeltern zur Erziehung der Kinder nachallen Richtungen geeignet, dass sie gesund, ehrbar und rechtschaffensind und ihre Geeignetheit durch Pfleger und Diakonissen jederzeit aufsSorgfältigste controlirt wird. Ganz besonders schwierig und verant-wortungsvoll ist die Auswahl geeigneter Familien in solchen Fällen, woes sich um Kinder handelt, die in Gefahr sind, zu verwahrlosen, oderdie bereits über die erste Kindheit, die Zeit der grössten Empfänglich-keit für sittlich fördernde Einflüsse der Familie hinaus sind.

Nachahmenswerth erscheint das System der Waisenkolonien inDresden, wo die Waisenkinder auf dem Lande bei kleinern Landwirthe."und Häuslern untergebracht werden, während Geistliche und Lehrer alsWaisenväter fungiren. Nur für solche Waisen, die^Jji^Fämilien pflegenicht gedeihen, oder die verwahrlost sind, wäre--tfie Unterbringung inAVaisenhäusern als Regel hinzustellen. Für diese Fälle ist den länd-lichen mit landwirtschaftlichem Betrieb verbundenen Anstalten auch inRücksicht auf die körperliche Entwickelung der Waisen der Vorzug zugeben. Von besonderer Wichtigkeit ist, dass in den geschlossenen An-stalten ärztlicher und hygienischer Beirath nicht fehlt, und dass füreine ausreichende und rationelle Ernährung der Insassen Sorge ge-tragen ist.

Der grösste Uebelstand auf dem Gebiet der offenen Waisenpflegewar der vielfache Mangel einer ausreichenden Oontrole derselben. Hierinist in letzter Zeit Vieles besser geworden, indem namentlich die grössernStädte, wie Berlin, Dresden, Leipzig, Düsseldorf, Frankfurt a. M., Dort-mund, Köln u. a. zweckentsprechende Einrichtungen für die Ueberwacbungder Haltung der von ihnen in offner Waisenpflege untergebrachten Waisengetroffen haben. In Berlin fungiren als Aufsichtsorgane die durch Waisen-pflegerinnen unterstützten Gemeinclewaisenräthe, während die in Aussenpflegeuntergebrachten Waisen ausser dem Gemeindewaisenrath der Oontrole desOrtsgeistlichen, Gemeindevorstehers, Lehrers oder sonstiger vertrauenswür-diger Personen unterstellt sind. In andern Städten, beispielsweise Cassel,betheiligt sich der Vaterländische Frauenverein, der eine seiner Sectionenin den Dienst der öffentlichen Armenpflege der Stadt gestellt hat, auchan der Oontrole der in der Stadt untergebrachten Mündel. Vor Allemwird zu fordern sein, dass die aufsichtsführenden Organe ihre Aufgabenauf dem Gebiet der Waisenfürsorge nicht blos in der Vermögensverwaltungsuchen, sondern die Fürsorge für das leibliche und geistige Wohl ihrerMündel und deren Ueberwacbung auch nach dieser Richtung in denKreis ihrer Aufgaben hineinbeziehen. Einem besonders dringenden wirt-schaftlichen und sittlichen Bedürfniss trägt der in Berlin ins Leben ge-rufene freiwillige Erziehungsbeirath für schulentlassene Waisen Rechnung.Derselbe bezweckt, alle Waisenkinder so zu leiten und zu berathen,