Specielle Kranken Versorgung für Unbemittelte. 211
Deutschland hinter dem Bedürfniss weit zurückgeblieben. Die öffent-liche Wohlthätigkeit, auf die dieselben fast ausschliesslich angewiesensind, wendet sich ihnen, von den Unternehmungen einzelner Stiftungen.Frauenvereine und Arbeitgeber abgesehen, viel zu wenig zu, um dem hiervorliegenden socialen Bedürfniss zu genügen.
Besser gewürdigt in ihrer gemeinnützigen Bedeutung für Kleinkinder-pflege und Erziehung sind bei uns namentlich in den letzten Jahren dieKinderbewahranstalten und Kindergärten, wenngleich Ausbreitung undUeberwachung derselben im Vergleich mit andern Ländern, namentlichUngarn, Schweiz, Frankreich, Belgien, England, Dänemark, nocli viel zuwünschen übrig lassen. Nothwendig erscheint vor Allem, dass die Ein-richtung und Leitung der Kleinkinderanstalten von der Erfüllung be-stimmter Bedingungen nach der hygienischen Seite abhängig gemacht,--und dass, soweit die private Wohlthätigkeit zur Erfüllung derselben ausserStanue sein sollte, die Behörden durch Gewährung von Unterstützungenoder durch selbstständige Errichtung von Anstalten dem vorliegendenBedürfniss abhelfen.
Wenn es in Bezug auf die Waisenpflege keinem Zweifel unterliegenkann, dass eine noch so gut eingerichtete Anstaltspflege weder in phy-sischer noch besonders auch in moralischer Beziehung eine gute undgeordnete Familienerziehung zu ersetzen im Stande ist, da nur einesolche die Individualität der einzelnen Kinder wie die Bedürfnisse despraktischen Lebens zu berücksichtigen geeignet ist, so bleibt andrerseitsdie Thatsachc bestehen, dass es namentlich in den östlichen Tbeilen derpreussischen Monarchie nicht immer gelingt, geeignete Familien zufinden, und dass ausserdem für Kinder, die bereits verwahrlost sind,die Anstaltspflege wenigstens vorübergehend unentbehrlich ist. Waisen-häuser, namentlich soweit die ländlichen Waisen in Frage kommen,fehlen in den meisten Provinzen. Eine Ausnahme machen Ostpreussenund Rheinland, die die Waisenpflege ausreichend- geregelt haben; auchin Sachsen und Schlesien sind Kreis-Waisenhäuser und solche aus mil-den Stiftungen in grösserer Zahl vorhanden, während seitens der Pro-vinzen nur vereinzelt (Wiesbaden, Sachsen) für die Waisenpflege Vor-sorge getroffen ist. * In der Provinz Hessen-Nassau werden mutterlosearme Waisen und mutterlose uneheliche Kinder, für deren Unterhaltanderweitig nicht gesorgt ist, aus einem Centralfonds unter Zuschussdes Landarmenverbandes bis zum zurückgelegten 14. bezw. 15. Lebens-jahr versorgt. Sehr viel besser liegen die Verhältnisse in dieser Be-ziehung in Bayern und Württemberg und namentlich in Baden, wo dieFürsorge für arme Kinder von sämmtlichen Kreisverbänden des Landeszu einem Gegenstand ihrer besonderen Thätigkeit gemacht ist. In Elsass-Lothringen nehmen die Hospitäler, die ausserdem gleichzeitig Pfründner-anstalten zu sein pflegen, in der Regel auch Waisenkinder auf.
Vielfach werden Waisen und verlassene Kinder den erwähntenArmenarbeitshäusern zur Erziehung überwiesen, die für diesen Zwecknur in den allerseltensten Fällen geeignet sind. Bei der Unterbringung
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