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Gesammtarmenverbände, welchen letzteren die Unterhaltung der Armen-häuser obliegt. Auch im oberschlesischen Industriebezirk begegnen wirvielfach leistungsfähigen Gesammtarmenverbänden. In Westfalen hatsich hauptsächlich in vier, in der Rheinprovinz in acht ärmeren Kreisendas Bedürfniss nach der Bildung von Gesammtverbänden bemerklich ge-macht, während in der Provinz Sachsen im Ganzen 44, in der ProvinzHessen-Nassau 4 solcher Gesammtverbände gezählt wurden. Die meistenderselben stammen aus früherer Zeit; seit der Einführung des Reichs-gesetzes betr. den Unterstützungswohnsitz bis zum Erlass der neuenLandgemeinde-Ordnung sind grössere Gesammtverbände, von zusammen-gehörigen Guts- und Landgemeinden abgesehen, nur vereinzelt gebildetworden.
In Schleswig-Holstein existiren zur Zeit mit Einschluss von 40 städti-schen insgesammt 357 Armenarbeitshäuser für 229 Gesammt- und129 Ortsarmenverbände. Die Zahl der Insassen in denselben betrugEnde 1890 8500, das sind ungefähr 36 Procent aller schleswig-holstei-nischen Armen. Unter strenger Hauszucht, wobei die Entziehung desBranntweins die erste Stelle einnimmt, werden die Arbeitsfähigen indiesen Arbeitshäusern zur Arbeit angehalten und zu Ordnung und Rein-lichkeit erzogen. Besondere Disciplinarmittel stehen den Armenarbeits-häusern in Schleswig-Holstein nicht zu Gebote, doch werden auch hierdie Arbeitsfähigen so lange zurückgehalten, bis sie auf weitere Unter-stützung verzichten. I^ach § 361, 7 und 10 des Strafgesetzbuches machtsich ausserdem derjenige strafbar, der, wenn er aus öffentlichen Armen-mitteln eine Unterstützung empfängt, sich aus Arbeitsscheu weigert, dieihm von der Behörde angewiesene, seinen Kräften angemessene Arbeitzu verrichten, sowie derjenige, der sich der Verpflichtung, seine Ange-hörigen zu ernähren, entzieht und dieselben der öffentlichen Armenpflegeanheimfallen lässt. Die Mehrzahl dieser Armenarbeitshäuser sind gleich-zeitig mit Krankenstationen verbunden; auch ist ein Theil der verlassenenKinder in besondern Kinderabtheilungen dieser Anstalten untergebracht.Im Allgemeinen sind die innern Einrichtungen dieser Armenarbeitshäusernach den Berichten der dieselben regelmässig revidirenden Kreisphysikerzweckentsprechend. Bezüglich der Aufnahme von Geisteskranken indiese Armenarbeitshäuser ist insofern eine Besserung eingetreten, als dieAufnahme derselben von einer vorherigen Begutachtung seitens desKreisphysikus abhängig gemacht ist; besser wäre hier eine völlige Aus-schliessung aller schwachsinnigen Hilfsbedürftigen und deren Unterbrin-gung in besondern, entsprechend geleiteten und beaufsichtigten Bewahr-anstalten.
Ebenso zweckentsprechend sind im Allgemeinen die Armenarbeits-häuser in der Provinz Hannover eingerichtet, deren es im Jahre 189061 gab, und zwar 36 in Ostfriesland, 20 in den Eibmarschen, 2 imKreise Bentheim und je eins in den Kreisen Lehe und Harburg.
Auch in Ostpreussen hat die Errichtung von Armenarbeitshäusernin den letzten Jahren Fortschritte gemacht, nachdem im Jahre 1889 der