Druckschrift 
2,2 (1903)
Entstehung
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206
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206 Roth,

solchen Ausdauer betreiben, dass Ortsanne dort unbekannt gewordensind. Die Folge eines solchen Vorgehens ist, dass die davon betroffenenFamilien niemals zur Ruhe kommen, dass bei dem Hin und Her auf derSuche nach einem anderweitigen Unterkommen Müssiggang, Trunksuchtund Vagabondenthum gross gezogen werden, dass das Heimathsgefühl,das Gefühl der Zusammengehörigkeit mit andern Menschen erstirbt undvon einer Erziehung und einem geordneten Unterricht der Kinder nichtdie Rede ist. Es folgt aber weiter hieraus eine Verschiebung der Armen-lasten zu Ungunsten der Städte und eine Zunahme der Zahl der Landarmen.

Die Unterstützung Hilfsbedürftiger erfolgt entweder durch Unter-bringung derselben in Armenhäusern oder durch das sog. Reihe-Um-speisen und Beherbergen, durch Einmiethen der Ortsarmen in andernFamilien, wo sie einen Theil ihres Lebensunterhalts durch Mitarbeit inder Wirthschaft erwerben müssen, oder durch Unterstützung in Geld undNaturalien. Die Frage, ob die Geldunterstützung nach festen Sätzenfür den Kopf zu berechnen, oder von Fall zu Fall festzusetzen ist, isteine offene. Soweit möglich, soll die Naturalunterstützung an die Stelleder Geldunterstützung treten; dahin gehört auch die Abnahme vonKindern statt barer Unterstützung, die Gewährung von Wohnung stattUnterstützung u. s. w.

Von besonderer Bedeutung für eine rationelle Armenpflege auf demLande würde es sein, wenn die Kreisverwaltungen von ihrem Recht, dieWohlthat der allgemeinen Krankenversicherung auf die land- und forst-wirtschaftlichen Arbeiter auszudehnen, mehr wie bisher Gebrauchmachten. In denjenigen Kreisen, wo diese Einbeziehung der land- undforstwirthschaftlichen Arbeiter in die Krankenversicherung bereits erfolgtist, hat sich diese Maassnahme als ausserordentlich segensreich für dieländliche -Bevölkerung erwiesen.

Die gewöhnlichen Armenhäuser (Armenkathen), auch Hirtenhäusergenannt, weil sie in vielen Gegenden gleichzeitig dem Dorfhirten alsUnterschlupf dienen, enthalten in der Regel eine geringe Zahl enger,schlechter Wohnräume, in denen ohne Unterschied von Alter und Ge-schlecht, ohne Rücksicht auf Krankheit und Arbeitsfähigkeit alle derGemeinde zur Last fallenden Personen untergebracht werden. Bei ihrergewöhnlich isolirten Lage ausserhalb des Dorfes werden sie gern vonVagabonden und Arbeitsscheuen heimgesucht. Diese Art Armenhäuser,wie wir sie ausser in Prcussen auch noch in Bayern, Württemberg, imGrossherzogthum Hessen und andern Ländern, und zwar in demselbenelenden und vielfach verwahrlosten Zustande wie bei uns antreffen, habenkeine Hausverwaltung und bieten keinerlei Beschäftigung, sondern ge-währen in der Kegel nichts als das nothelürftigste Obdach. In Preussensind es nicht nur die grössern Ortschaften, in denen Gemeinde-Armen-häuser angetroffen werden. Wer je in einer solchen Behausung Diphtherie-oder Typhuskranke zu behandeln genöthigt war, wird den Wunsch ver-stehen, diese Behausungen je eher je lieber vom Erdboden getilgt undan ihrer Stelle für grössere Verbände bestimmte Armenarbeitshäuser mit