Specielle Krankenversorgung' für Unbemittelte.
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Im Grossher
zogth.Oldenbur
t. d. Fälle
in pCt. d. Fälle
23,41
28,8
15,86
28,5
17,14
1,3
13,98
11,6
8,66
(untei
Krankheit)
8,1
11,3
3,37
2,6
2,38
0,8
1,70
—
Aus der Tabelle ergiebt sich, dass die 4 Hauptursachen der Ar-muth, welche rund 70 Procent der gesammten Ursachen darstellen, inder Hauptsache von dem Willen der Betroffenen unabhängig sind. DerUmstand, dass Gebrechen auf dem Lande häufiger sind als in denstädtischen Gemeinden, deutet darauf hin, dass die Fürsorge hier eineunzureichende ist.
Die Ursachen der Hilfsbedürftigkeit waren 1890 folgende:
Im Königreich Sachsen
in pCt.
Krankheit..........
Arbeitslosigk. u. unzulängl.Verdienst
Grosse Kinderzahl.......
Hohes Alter.........
Gebrechen ..........
Tod des Ernährers (Verwaisung)
Trunksucht .........
Arbeitsscheu .......'. .
Unfälle ...........
Während Trunksucht in Preussen nur bei 1,31 Procent der Selbst-unterstützten angegeben ist, in Braunschweig bei 1,37, steigt diese Zahlim Königreich Sachsen auf 3,37 Procent, eine Differenz, die wohl aus-schliesslich in der genaueren Art der Feststellung in Sachsen ihre Er-klärung findet. Jedenfalls sind auch diese Untersuchungen der Armuths-ursachen geeignet, die ausserordentliche socialpolitische Bedeutung, diedie Versicherung gegen Krankheit, Unfall und Alter in sich schliesst,darzuthun.
Wie wir oben sahen, ist trotz der stellenweise erheblichen Belastungder Landgemeinden die Zahl der Unterstützten in den Städten eine er-heblich grössere als auf dem Lande. Speciell im Königreich Sachsenverhält sich die Zahl der Einwohner der Städte zu der der Landgemein-den und Gutsbezirke etwa wie 2 zu 3, während die Zahl der Unter-stützten in den Städten ziemlich das Doppelte der Zahl der Unter-stützten auf dem Lande betrug; ja es waren im Jahre 1880 im KönigreichSachsen noch 645 Landgemeinden vorhanden, in denen öffentliche Unter-stützung überhaupt nicht gezahlt wurde.
Dieser Unterschied zwischen Stadt und Land findet, von socialenUrsachen abgesehen, seine Erklärung vornehmlich in dem Charakter derLandbewohner. Die Thatsache, dass Jemand durch zweijährigen Auf-enthalt den Unterstützungswohnsitz erwirbt, hatte seitens der ländlichenGemeinden das Bestreben zur Folge, jeden, von dem sie fürchteten, ermöchte einen Unterstützungswohnsitz erwerben, vor der Zeit, bevor erdies Ziel erreichte, aus dem Gemeindeverband herauszubringen. DieseAbwehrmaassregeln, die sich in Folge stillschweigenden Uebereinkommensvollziehen, betreffen hauptsächlich ältere, schwächliche Personen undkinderreiche Familien. Dass dabei keine Mittel gescheut werden, istbekannt; ja es giebt Landgemeinden, die das Abschieben mit einer