202 Roth,
Nach den Erhebungen von Freund ist es in erster Linie dieKrankenversicherung, die durch die rechtzeitige Gewährleistung ärztlicherHilfe bis zur völligen Wiederherstellung schon jetzt in hervorragendemMaasse krankheits- und siechthumsverhütend gewirkt hat, eine Wirkung,die nicht auf die Versicherten beschränkt bleibt, sondern vielfach auchden nicht versicherten Familienangehörigen zu gute kommt, indem auchhier in Erkrankungsfällen ärztliche Hilfe früher als sonst in Anspruchgenommen wird. Nächstdem ist es die Unfallversicherung, die auf dieArmenpflege entlastend wirkt; soweit statistische Angaben vorliegen, istder Einlluss derselben auf die Almosenpflege schon jetzt unverkennbar.Noch bedeutender wird aller Voraussicht nach die Invaliditäts- undAltersversicherung die Armenpflege zukünftig beeinflussen, da Alter undSiechthum auch die Hauptursachen der dauernden Unterstützung derArmenverbände darstellen. Es kommt hinzu, dass die Krankenkassenlänger als 52 Wochen Krankenunterstützung nicht gewähren dürfen, unddass auch hier die Invaliditätsversicherung ergänzend eintritt. Endlichdürfte es keinem Zweifel unterliegen, dass dem § 12 des Alters- undInvaliditätsversicherungsgesetzes, wonach den Versicherungsanstalten dieBefugniss zusteht, für die bei ihnen versicherten Personen die Kranken-fürsorge zu übernehmen, sofern als Folge der Krankheit Erwerbsunfähig-keit, welche einen Anspruch auf reichsgesetzliche Invalidenrente be-gründet, zu besorgen ist, bezüglich der Verhütung und Heilung chronischerLeiden eine hervorragende Bedeutung zukommt und noch mehr zu-kommen wird, wie es speciell gegenüber der Tuberculose durch dasVorgehen seitens einzelner Versicherungsanstalten schon jetzt thatsäch-lich dargethan wird.
xlus andern Armenverbänden, namentlich aus vielen Städten, lautendie Berichte dahin, dass die Kosten für Armenzwecke ohne das Kran-kenkassengesetz, Unfall-, Alters- und Invaliditätsversicherungsgesetz'erheblich höhere gewesen sein würden. In Berlin hat sich diese ent-lastende Wirkung der socialen Gesetzgebung auf die Armenpflege ineinem fortschreitenden Rückgang der Hauskranken bemerklich gemacht.W T enn trotzdem hier wie in andern Städten eine unmittelbare Entlastungder Armenpflege in Bezug auf die Höhe der Kosten sich nicht geltendgemacht hat, die Ausgaben vielmehr von Jahr zu Jahr gestiegen sind,so erklärt sich dies daraus, dass die Arbeiterversicherung auf die He-bung der gesammten Lebenshaltung der unteren Bevölkerungsklassenschon jetzt einen solchen Einfluss ausgeübt hat, dass die Armenver-waltung die Entlastung, welche ihr von der einen Seite zu Theil wurde,benutzen musste, um nach der andern Seite um so eingreifender zuhelfen, dass also als Gewinn eine grössere und intensivere Fürsorge fürdie Armen eingetreten ist.
Auch die Thatsache, dass nach den Ergebnissen der Armenstatistikin Bayern, Sachsen und andern Ländern die Zahl der Unterstützten fort-schreitend zurückgeht — in Sachsen von 1,67 Procent der Bevölkerungim Jahre 1885 auf 1,51 im Jahre 1890 — dürfte in ursächlicher Be-